Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zum Abbruch Realschule
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zum Abbruch Realschule
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt den Abbruch der Realschule Olpe, Franziskanerstr. 4 in 57462 Olpe bis zur Oberkante der Bodenplatte. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen.
Olpe
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt den Abbruch der Realschule Olpe, Franziskanerstr. 4 in 57462 Olpe bis zur Oberkante der Bodenplatte. Zur Franziskanerstraße soll die Kelleraußenwand einschließlich notwendiger Stützwände möglichst erhalten bleiben. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen.
Diese Leistungen beinhalten Feldarbeiten wie etwaige Probenentnahmen, Kernbohrarbeiten und Laborarbeiten. Die Planungsleistungen für Sanierung, Rückbau und Entsorgung erstrecken sich auf die Leistungsphasen 1-8 HOAI. Zusätzlich wird ein Schadstoffgutachter und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht/abgenommen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
2) Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
3) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden.
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ erbracht werden.
5) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden,
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, im planerischen Bereich und im Projektsteuerungsbereich sowie ggf. weitere Bereiche. Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Zusätzlich ist die Organisationsstruktur des Bieters in einem separatem Organigramm darzustellen.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, 2,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden und 1,0 Mio. EUR für Umwelt- und Gewässerschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Deckung der Haftpflichtversicherung muss Risiken mit allen Schadstoffen im Sinne der Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1, insbesondere Asbest und PCB, umfassen. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich Ingenieur- und Gutachterleistungen. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zu den Umsätzen“ zu verwenden.
Zu Ziffer 1): Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Ziff. III.1.2) wird hiermit nochmal hingewiesen.
Zu Ziffer 2): Ein vergleichbarer Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Bereich Ingenieur- und Gutachterleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaften als solcher oder getrennt von jedem Mitgliedern vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen unter Benennung des Schadstoffgutachters und eines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis der Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die für den Auftrag benannten Personen). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der Schadstoffgutachter sowie deren Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Hierfür ist das Formular VII zu verwenden.
2) Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen unter Benennung des Abbruchplaners und eines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis der Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die für den Auftrag benannten Personen). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der Abbruchplaner sowie deren Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Hierfür ist das Formular VIII zu verwenden.
3) Mindestens eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten Schadstoffgutachters betreffend Schadstoffgutachten inklusive die Erstellung von Bau- und Schadstoffkataster mit Rückbau sowie eines Entsorgungskonzeptes innerhalb der letzten fünf Jahre ab Datum der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular IX zu verwenden.
4) Mindestens eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten Abbruchplaners vorzulegen betreffend die Abbruchplanung innerhalb der letzten fünf Jahre ab Datum der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular X zu verwenden.
5) Mindestens eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des bietenden Unternehmens vorzulegen betreffend Ingenieur- und Gutachterleistungen im Rückbaubereich innerhalb der letzten fünf Jahre ab Datum der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular XI zu verwenden.
6) Hinweis: Der Abbruchplaner und der Schadstoffgutachter können personenidentisch sein. Gleiches gilt für die jeweiligen Stellvertreter. Der Abbruchplaner und der stellvertretende Abbruchplaner darf nicht personenidentisch sein. Der Schadstoffgutachter und der stellvertretende Schadstoffgutachter darf ebenfalls nicht personenidentisch sein. Die jeweiligen Mindeststandards müssen jeweils erfüllt sein. Dies gilt für die Referenzen entsprechend.
Zu Ziffer 1): Der benannte Schadstoffgutachter und sein Stellvertreter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(i) mind. dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung,
(ii) Ausbildung zum Bau- oder Umweltingenieur bzw. Geologe,
(iii) Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest),
(iv) Sachkunde nach TRGS 524 / BGR 128 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) und
(v.) -Weiterbildung in den letzten 3 Jahren durch Teilnahme an Fachfortbildungen.
Zu Ziffer 2): Der benannte Abbruchplaner und sein Stellvertreter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(i) Ausbildung als Bauingenieur und
(ii.) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung „Abbruch von baulichen oder technischen Anlagen“.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2) Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XII „Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III, IV, Handelsregisterauszug und Berufsgenossenschaftsnachweis).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
3) Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist die „Information Datenverarbeitung“ zur Kenntnis zu nehmen.
4) Von der Nettoauftragssumme werden 5 % als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html