Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-038-36-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2021
Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2021.
HK Bielefeld Region A
Kreis Gütersloh (außer Schloß Holte-St.), Beelen, Oelde, Wadersloh, Bielefeld
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
HK Bielefeld Region B
Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Herford
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
HK Bielefeld Region C
Kreis Lippe, Hövelhof, Schloß Holte-Stukenbrock
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Olpe Region A
Burbach, Neunkirchen, Wilnsdorf, Siegen, Freudenberg, Kreuztal, Hilchenbach, Netphen, Wenden, Waldbröhl, Morsbach, Wiehl, Nümbrecht, Reichshof (südl. der A 4)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Olpe Region B
Olpe, Kirchhundem, Lennestadt, Finnentrop, Attendorn, Eslohe, Schmallenberg, Plettenberg
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Olpe Region C
Lüdenscheid, Halver, Schalksmühle, Meinerzhagen, Kierspe, Herscheid, Altena, Nachrodt-Wilblingswerde, Neuenrade, Werdohl, Drolshagen, Gummersbach, Bergneustadt, Reichshof (nördl. der A 4)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
SH Soest Region A
Hamm, Salzkotten, Werl, Ennigerloh, Wadersloh, Welver, Gütersloh, Lippetal, Soest, Verl, Bad Sassendorf, Erwitte, Lippstadt, Geseke, Borchen, Paderborn, Bad Lippspringe, Beelen, Herzebrock, Langenberg, Ahlen, Sendenhorst, Beckum, Oelde, Drensteinfurt, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Hövelhof, Altenbeken, Delbrück
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
SH Soest Region B
Iserlohn, Olsberg, Meschede, Menden, Fröndenberg, Ense, Nachrodt-Wiblingwerde, Möhnesee, Anröchte, Marsberg, Hemer, Wickede/Ruhr, Warstein, Rüthen, Büren, Sundern, Brilon, Arnsberg, Balve, Eslohe, Bestwig, Wünnenberg, Lichtenau
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
SH Soest Region C
Dorsten, Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Selm, Olfen, Lünen, Marl, Breckerfeld, Oer-Erkenschwick, Ennepetal, Gelsenkirchen, Unna, Bergkamen, Kamen, Bochum, Herdecke, Hagen, Schwerte, Dortmund, Herne, Werne, Hattingen, Witten, Bottrop, Herten, Haltern, Gladbeck, Bönen, Waltrop, Holzwickede, Wetter, Sprockhövel, Schwelm, Gevelsberg, Datteln
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Bielefeld Region A
Kreis Gütersloh, Beelen, Oelde, Bielefeld
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Bielefeld Region B
Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Herford
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Bielefeld Region C
Kreis Lippe
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
FSZ Bielefeld Region D
Schlangen, Wadersloh, Lippstadt, Geseke, Anröchte, Erwitte, Paderborn, Borchen, Salzkotten, Delbrück, Hövelhof, Bad Lippspringe
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet Und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf Sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter Getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der Eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017).
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze – getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft werden müssen, ist dieses zu benennen. Darüber hinaus ist Darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu Erläutern.
2) Referenzen aus dem Bereich „Beförderung von Menschen Mit Behinderung“ benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich Ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügungstehen. Dieser Nachweis ist Bereits mit dem Angebot zu führen.
Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß
Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei „A.2_Kalkulationsgrundlagen“ (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden
Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt Der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für diese Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Unterlagen können in elektronischer Form bis zum 15.2.2021 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.