Schülerspezialverkehr ab Schuljahr 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 17623-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf-Sieglar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr ab Schuljahr 2021/2022
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Bussen sollen ab Beginn des Schuljahres 2021/2022 schultäglich (montags bis freitags) Schülerinnen und Schüler aus dem links- und rechtsrheinischen Kreisgebiet sowie aus Bonn zu den Standorten der Förderschulen befördert werden.
Förderschule Rossel (Windeck), Bediengebiet Eitorf
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Eitorf zur Förderschule Rossel (Windeck) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Förderschule Rossel (Windeck), Bediengebiet Windeck
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Windeck zur Förderschule Rossel (Windeck) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Förderschule Rossel (Windeck), Bediengebiet Nord + Nordwest + West
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Nord + Nordwest + West zur Förderschule Rossel (Windeck) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Eitorf), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Eitorf) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg), Bediengebiet Siegburg + Nord + Ost + Süd
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Siegburg + Nord + Ost + Süd zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg), Bediengebiet Niederkassel + Troisdorf
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Niederkassel + Troisdorf zur Rudolf-Dreikurs-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Siegburg), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Richard-Schirrmann-Schule (Siegburg) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Eitorf), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Richard-Schirrmann-Schule (Eitorf) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)), Bediengebiet Hennef-Nord
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Hennef-Nord zur Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)), Bediengebiet Hennef-Süd
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Hennef-Süd zur Richard-Schirrmann-Schule (Hennef (Sieg)) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Schule an der Wicke (Alfter), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Schule an der Wicke (Alfter) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Schule an der Wicke (Meckenheim), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Schule an der Wicke (Meckenheim) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Waldschule (Meckenheim), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Waldschule (Meckenheim) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Waldschule (Alfter), Bediengebiet Alfter-Nord
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Alfter-Nord zur Waldschule (Alfter) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Waldschule (Alfter), Bediengebiet Alfter-Süd
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Alfter-Süd zur Waldschule (Alfter) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Vorgebirgsschule (Alfter), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Vorgebirgsschule (Alfter) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Niederkassel
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Niederkassel zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet Sankt Augustin + Umland
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem Bediengebiet Sankt Augustin + Umland zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Schule am Rotter See (Troisdorf), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zur Schule am Rotter See (Troisdorf) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Siebengebirgsschule (Bonn), Bediengebiet komplettes Einzugsgebiet
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) aus dem kompletten Einzugsgebiet zu den zwei benachbarten Standorten der Siebengebirgsschule (Bonn) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Vorgebirgsschule (Alfter), Bediengebiet linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Rollstuhlbus
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) mit Rollstuhlbussen aus dem Bediengebiet linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis zur Vorgebirgsschule (Alfter) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin), Bediengebiet rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Rollstuhlbus
Durchführung von Schülerspezialverkehr (Schülerbeförderung) mit Rollstuhlbussen aus dem Bediengebiet rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis zur Heinrich-Hanselmann-Schule (Sankt Augustin) und zurück.
Der Auftraggeber kann den Vertrag maximal dreimal um jeweils ein Schuljahr verlängern, sofern er dies dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens zum 31.03. des Jahres, in dem der Vertrag ausläuft, mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Für Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die losbezogene Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass Unternehmen über eine gültige personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. eine gültige beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftslandes (Betriebssitz des Unternehmens) verfügt, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Auf Verlangen des Auftraggebers gesondert vorzulegen:
— Kopie der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung (ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache).
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
2) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in 2018, 2019 und 2020 beschäftigen Mitarbeiter insgesamt sowie zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in 2018, 2019 und 2020 beschäftigten Berufskraftfahrer unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wobei der Versicherungsschutz je Schadensfall mindestens folgende Deckungssummen umfassen muss: für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. EUR; für Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR, wobei eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bereits bestehen oder unverzüglich nach Auftragserteilung abgeschlossen bzw. ein bestehender Versicherungsvertrag entsprechend angepasst werden muss und die Versicherung für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten werden muss, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Siehe zuvor.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Benennung mindestens eines Referenzprojektes über die Durchführung von gewerblicher Personenbeförderung mit einer Mindestvertragsdauer von 3 Jahren, wobei nur Referenzprojekte gelten, die mindestens den Zeitraum von Januar 2018 bis einschließlich Januar 2021 abdecken, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eignungsnachweise“.
Siehe zuvor.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026 (bei Vertragsende nach regulärer Laufzeit) bis Frühjahr 2029 (bei Vertragsende nach Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen)
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYTJB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.