Sicherheits- und Pfortendienst in einer Wohneinrichtung für Flüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: 52-2019-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Pfortendienst in einer Wohneinrichtung für Flüchtlinge
Sicherheitsdienst und Pfortendienst in einer Wohneinrichtung für Flüchtlinge in Selm.
59379 Selm
Die Stadt Selm betreibt eine Wohneinrichtung in Form eines Übergangsheims für asylsuchende Menschen mit einer Kapazität von bis zu 200 Plätzen.
Für den Sicherheits- und Pfortendienst soll ein neuer Auftrag vergeben werden. Hierfür sucht die Stadt Selm einen kompetenten Dienstleister.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Einzelnen den Sicherheitsdienst/Bewachung sowie den Pfortendienst über 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche im Schichtbetrieb.
Es ist ausschließlich Personal des auftragnehmenden Sicherheitsunternehmens zu beschäftigen. Der Einsatz von Subunternehmern ist ausgeschlossen.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDYYY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.