Offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“. Referenznummer der Bekanntmachung: BN 11502
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6151 / 9957-0
Fax: +49 6151 / 9957-30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: +49 6151 / 9957-0
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6151 / 9957-30
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“.
In vielen Bereichen der Bad Godesberger Innenstadt zeigt sich eine in die Jahre gekommene, nicht mehr zeitgemäße Gestaltung von Grün- u. Freiflächen, Wegen und Plätzen. Die Innenstadt wirkt aufgrund einer heterogenen Bebauung mit unterschiedl. Baualtersklassen weder historisch noch modern und bietet kein stimmiges Erscheinungsbild. Die am Rande der Innenstadt gelegene Kurfürstliche Zeile stellt mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen noch immer einen wichtigen funktionalen Teilraum der Innenstadt dar. Trotz der imposanten Gebäude begründet die Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich der Kurfürstlichen Zeile einen Aufwertungsbedarf. Neben den öffentlichen Plätzen sind auch die verschiedenen Eingangsbereiche in die Fußgängerzone wenig einladend gestaltet und schlecht erkennbar. Insb. für vom Bahnhof, vom Kurpark und der Kurfürstl. Zeile kommende Besucher präsentiert sich die Fußgängerzone nach Innen gekehrt und von der Innenstadt abgeschnitten. Zentrales Kennzeichen der Innenstadt sind die Parkanlagen und Grünflächen. Die Parks, die sich im sog. Kurviertel befinden, verströmen vielfach noch den Charme vergangener Jahre, als Bad Godesberg als Kurort bekannt war. Mittlerweile ist die Gestaltung nicht mehr zeitgemäß.
Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam mit den Bürgern und Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg erarbeitet, um ein langfristig tragfähiges Profil für den Stadtteil zu erhalten. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Die Wettbewerbsinhalte Masterplan Innenstadt Bad Godesberg sowie die Detailplanungen des Realisierungsbereiches sind im ISEK als Maßnahmen verankert.
Ziel des Wettbewerbs ist die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt von Bad Godesberg bestehenden gestalterischen, städtebaul. u. funktionalen Mängel des öffentl. Raums. Hierzu sollen eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet werden, die Strahlkraft besitzt, um die Godesberger Bürgerschaft u. Geschäftsleute für den anstehenden Transformationsprozess zu aktvieren und motivieren. Des Weiteren sind konkrete Gestaltungsvorschläge und Nutzungskonzepte für die Neugestaltung prioritärer Räume zu entwickeln.
Dabei steht die Identität u. Orientierung für „neue“ und „alte“ Bad Godesberger u. die Einzigartigkeit des Ortes ebenso im Fokus wie die zukunftsfähige, klimaangepasste u. wassersensitive Stadt mit hoher Authentizität u. Nutzerfreundlichkeit.
Die Ausloberin wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes den Gewinner mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
— städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI, LPH 1-3,
— Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI für einen ca. 15 000 m2 großen Bereich (die Abgrenzung hierzu wird nach Phase 1 festgelegt), LPH 1 (anteilig), 2, 3, 5 und 6,
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI für einen ca. 15 000 m2 großen Bereich (die Abgrenzung hierzu wird nach Phase 1 festgelegt), LPH 1 bis 3, 5 und 6
Zzgl. besondere Leistungen (u.a. künstlerische Oberleitung der Freianlagen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Regelungen der HOAI 2021 werden zum Zweck der Honorarberechnung der Honorarvereinbarung zugrunde gelegt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird hierzu die Ausloberin gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Fall des Nichtzustandekommens eines Vertragsverhältnisses mit dem 2. Preisträger verhandeln. Verhandlungsgegenstand sind ein fachliches Angebot und dessen Erläuterung in einem Vergabegespräch sowie ein Honorarangebot. Weitere Details siehe Seite 21 der Auslobung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Landschaftsarchitekten, Stadtplaner gem. § 75 VgV sowie § 4 Abs. 1 RPW. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind: Landschaftsarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Stadtplanern. Im Weiteren siehe Punkte VI.3.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Phase 1 und 2:
— Robustheit und Zukunftsfähigkeit der übergeordneten Strategie, auch im Hinblick auf stadtklimatische und ökologische Gesichtspunkte,
— Stärkung der blauen und grünen Infrastruktur,
— Überzeugungskraft und Aktivierungspotential der räumlich-funktionalen Leitidee/Vision,
— Beitrag zur Identitätsstiftung,
— Nutzungsangebot, Funktionalität, Aufenthaltsqualität und sozialräumliche Gebrauchsfähigkeit, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzergruppen,
— Gestalterische Qualität,
— Verknüpfung der Innenstadt mit umliegenden Bereichen,
— Barrierefreiheit,
— Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit,
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. der aktuell gültigen MwSt.) zur Verfügung.
Phase 1 (offen)
Es erfolgt keine Vergütung.
Phase 2 (7 Teilnehmer)
Nach Abzug der Bearbeitungshonorare werden folgende Preise vergeben:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, die Aufteilung der Preis- und Anerkennungssummen sowie die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu ändern.
Es werden Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer der Phase 2, die fristgerecht einen prüffähigen Beitrag abgeben, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ausgeschüttet. Der Beitrag wird gleichmäßig verteilt, die Höhe ist abhängig von der Teilnehmerzahl.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand
Der Landschaftsarchitekt ist federführend.
Verkehrsplaner sind nur teilnahmeberechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten und einem Stadtplaner.
Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner zu führen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die oben genannten fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied dieser Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige Berater und Fachplaner unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung sind zu erbringen:
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in eine Architektenkammer (Landschaftsarchitekt und Stadtplaner),
— bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- o. Verwaltungsbehörde des Ursprungs- o. Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 79 Abs. 2 VgV
Sowie in einem separaten, verschlossenen Umschlag pro Wettbewerbsarbeit:
— Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013
Jeder hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen!
Die Unterlagen für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung werden nur von den Preisträgern am Ende des Wettbewerbsverfahrens angefordert.
Unbenommen hiervon ist von allen Teilnehmern am Wettbewerb die Verfassererklärung (zur Wahrung der Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag) zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag je Phase abzugeben.
Das Preisgericht wählt nach Beurteilung der Lösungsansätze ausschließlich aus den Teilnehmern der Phase I bis zu 7 Teilnehmer für die Phase 2 aus.
Hinweis:
Auf die nachzuweisende Mindesteignung (Formalien, wirtschaftl./techn. Leistungsfähigkeit) als Voraussetzung zur Zulassung zu dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren wird ausdrücklich hingewiesen! Details hierzu siehe Seite 21 ff. der Auslobung „Weitere Beauftragung“.
Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden (bereits zum Wettbewerb) oder sich der sog. Eignungsleihe (s. § 47 VgV) bedienen.
Voraussichtliche Termine:
— Fristende Rückfragen 8.2.2021,
— Digitales Kolloquium 11.2.2021 (Anmeldung!),
— Abgabetermin Pläne Phase 1 16.4.2021,
— Preisgerichtssitzung Phase 1 26.5.2021,
— Kolloquium Phase 2 8.6.2021,
— Abgabetermin Pläne Phase 2 9.8.2021,
— Preisgerichtssitzung Phase 2 8.9.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Ort: N.N.
Land: Deutschland
Ort: N.N.
Land: Deutschland