Prozess- und SaaS-Dienstleistungen für den Messstellenbetrieb
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozess- und SaaS-Dienstleistungen für den Messstellenbetrieb
Die SWTE Netz GmbH & Co. KG ist in ihrem Netzgebiet für die Rolle des Messstellenbetreibers (MSB) zuständig. Für die Umsetzung von zugehörigen Aufgaben des Messstellenbetreibers für intelligente Messsysteme einschließlich der Gateway-Administration fragt die SWTE Netz GmbH & Co. KG eine systemtechnische Unterstützung in Form einer SaaS-Leistung (Software as a Service) sowie ein Business Process Outsourcing (BPO) an.
Zudem sollen der Beschaffungsprozess für intelligente Messsysteme und erforderliche TK-Dienstleistungen über den Auftragnehmer umgesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen entsprechend Lieferbestandteil sein.
Versorgungsgebiet der SWTE Netz GmbH & Co. KG (Ibbenbüren, Hörstel, Hopsten, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln).
Der Liefer- und Leistungsumfang besteht aus den folgenden Bereichen und soll als Software as a Service angeboten werden:
— Meter Data Management inklusive Head-End-System und Hardware-Sicherheitsmodul,
— Smart-Meter-Gateway-Administration,
— Geräteverwaltung für intelligente Messsysteme,
— Abbildung der Marktprozesse inklusive Marktkommunikation,
— Web-Portal zur Visualisierung der Energiedaten für den Anschlussnutzer,
Die Aufgaben der Smart-Meter-Gateway-Administration und zur Bedienung von Marktprozessen sollen als BPO-Dienstleistung durch den Auftragnehmer ausgeführt werden. Zudem sollen der Beschaffungsprozess für intelligente Messsysteme und erforderliche TK-Dienstleistungen über den Auftragnehmer umgesetzt werden.
Option zur Lieferung von erforderlichen SIM-Karten für die Smart-Meter-Gateways sowie die Abrechnung der Übertragungskosten.
Option als Alternative zur Anbindung des Systems des Verteilnetzbetreibers per SAP IM4G.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Unterauftragnehmer:
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist – soweit der Unterauftragnehmer bereits benannt werden kann – das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 1 und Teil 2) einzureichen.
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, diese aber noch nicht benannt werden können, ist das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 1) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall wird vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt werden, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 2) zur Verfügung. Vor Zuschlagserteilung ist für die beabsichtigten Unterauftragnehmer ebenso das zur Verfügung gestellte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 2) vorzulegen. Die Haftung des Bieters bleibt von der etwaigen Einschaltung von Unterauftragnehmern unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html