Anpassung von Sondergeräten im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung von Sondergeräten im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Der Auftraggeber passt sämtliche Gasgeräte in Teilen seines Gasversorgungsgebietes von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas) an. Die Dienstleistungen Technisches Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Erhebung/Anpassung für die Standard-Gasgeräte sind für das gesamte betroffene Gasversorgungsgebiet bereits vergeben. Gleiches gilt für die Anpassung der sonstigen Sondergeräte.
Mit dem hier gegenständlichen Verfahren werden die Leistungen der technischen „Anpassung von Sondergeräten“ (Kaminöfen) für das gesamte betroffene Netzgebiet vergeben werden. Die Stückzahl wird auf 134 Stück geschätzt.
Anpassung von Kaminöfen – Fachlos 1, mit ca. 134 anzupassenden Kaminöfen
Netzgebiete der NEW Netz GmbH in Grevenbroich, Mönchengladbach, Schwalmtal, Niederkrüchten, Viersen und St. Tönis
Unter die vom Bieter zu erbringenden Leistungen fällt u. a. die technische Anpassung sämtlicher zugewiesener Kaminöfen entsprechend der technischen Notwendigkeiten der Geräte zu den jeweiligen Schaltzeitpunkten sowie die Übernahme der Materialwirtschaft für die technische Anpassung der Kaminöfen und die lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Aktivitäten. Die Aufträge werden dem Auftragnehmer vom Technischen Projektmanagement zugeteilt und sind unter Einhaltung der technischen Vorgaben für die technische Anpassung der Kaminöfen zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung von Kaminöfen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E12484636 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.