Komplettsanierung eines Schulgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-027/21
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettsanierung eines Schulgebäudes
Komplettsanierung eines Schulgebäudes.
Berufkolleg Dorsten
Halterner Str. 15
46284 Dorsten
Sanierung eines Schulgebäudes in Dorsten.
Das unterkellerte siebengeschossige Schulgebäude, Baujahr 1972 ist ca. 23,40 m lang, ca. 18 m breit und ca. 28,5 m hoch, mit einer BGF-Fläche von ca. 3 122 qm und eine NRF von ca. 2 911 qm. Baukonstruktiv handelt es sich um eine massive Bauweise aus Mauerwerk und Stahlbeton mit vorgehängten Beton-Klinker-Fertigteilfassade, sowie Standardausbau und Installation entsprechend dem Baujahr. Bauteile sind teilweise mit Asbest, sowie die Fugenmasse der Außenfassade mit PCB belastet.
Die Außenhülle soll energetisch saniert werden indem die gesamte Außenfassade mit Fenster und Dach zurückgebaut und eine neue Fassade entsprechend den aktuellen Anforderungen und Standards erstellt werden. Des Weiteren wird ein neuer Aufzug als Anbaugebäude mit der Grundfläche ca. 23 m2 erbaut. Das gesamte Innenausbau inklusive der Installationen wird erneuert.
Das Gebäude wird anteilig mit zentraler und dezentraler Lüftung mit energieeffizienten Wärmrückgewinnung ausgestattet. Die elektrische Ausstattung soll den Standard „Gute Schule 2021“ erfüllen.
Die Leistungen erfolgen im Wesentlichen durch folgende Gewerke:
1. Gerüstbau,
2. Abbruch und Entsorgung (inkl. Schadstoffen),
3. Rohbau,
4. Fenster-Glasfassade,
5. Außenfassade-Dämmung,
6. Dachdecker,
7. Innenputz,
8. Trockenbau,
9. Tischler,
10. Estrich,
11. Bodenbelag,
12. Fliesenleger,
13. Maler,
14. Schlosser,
15. Beschilderung,
16. Baureinigung,
17. Außenanlagen,
18. Umzug,
19. Installateur Elektro,
20. Installateur Fördertechnik,
21. Installateur Heizung,
22. Installateur Lüftung,
23. Installateur Sanitär.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YTPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.