Rahmenvereinbarung über Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0007/20/VV: 1

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=371980
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Ionenmobilitätsspektrometer (IMS)

Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0007/20/VV: 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38431100 Gasspürgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über Ionenmobilitätsspektrometer (IMS),

Geeignet zur Integration in ein CBRN-Messsystem

Inkl. Instandhaltungsleistungen, Verbrauchsmaterial und Verschleißteile.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38433000 Spektrometer
38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Ionenmobilitätsspektrometern (IMS) sowie der für die Instandhaltung benötigten zugehörigen Leistungen (IMS-Verschleißteile/-Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der IMS)

Die IMS müssen geeignet sein zur Integration in ein CBRN-Messsystem. Die IMS sind vorgesehen für den neuen CBRN-Erkundungswagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Mit Zuschlag wird ein Auftrag erteilt über die Lieferung von Serienmustern und Schulungsleistungen für einige BBK-Mitarbeiter.

Darüber hinaus werden mit Zuschlag 2 Rahmenvereinbarungen geschlossen:

Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IMS für den neuen CBRN-Erkundungswagen eine Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen für die IMS (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der IMS) die genauen Stückzahlen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängert werden kann ausschließlich die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der IMS). Die Auftraggeberin kann diese Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils 3 Jahre verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin kann die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der IMS) 2 Mal um jeweils 3 Jahre verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Servicevertretung in Deutschland (inhaltlich zugehörig zu Pkt. III.1.3 – aus technischen Gründen jedoch hier aufgeführt):

Gemäß § 12 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen für Instandhaltungsleistungen sind Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten von einer deutschen Servicevertretung auszuführen. Die Geräte dürfen für Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten nicht ins Ausland verbracht werden.

Die in Deutschland befindliche Servicevertretung des Bieters muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die für die Durchführung der Instandhaltungsleistungen eingesetzt werden können und die bezüglich der instand zu haltenden IMS folgende Anforderungen erfüllen: umfassende Kenntnisse über das Messprinzip, umfassende Kenntnisse der Funktionsweise, Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Messgeräts.

Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter sowie die Anschrift der Servicevertretung sind im Angebot anzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte den Vordruck „Informationen zum Bieter und zur angebotenen Leistung“.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen über Lieferung und Instandhaltung von IMS:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

— Beschreibung der ausgeführten Liefer- und Instandhaltungsleistungen,

— Wert des Auftrages,

— Zeitraum der Leistungserbringung,

— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

— Die Referenzen müssen von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern stammen.

— Es müssen Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder Reparatur) für ein handgehalten tragbares IMS (angebotenes IMS oder ein anderes, handgehalten tragbares IMS-Modell) nachgewiesen werden. Instandhaltungsleistungen müssen für mindestens 2 verschiedene Auftraggeber erbracht worden sein.

— Es müssen Lieferungen handgehaltener tragbarer IMS (angebotenes IMS oder ein anderes, handgehalten tragbares IMS-Modell) nachgewiesen werden. Die Geräte müssen an mindestens 2 verschiedene Auftraggeber geliefert worden sein.

— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

— Die genannten Referenzleistungen müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.

Beispiel: O. g. Anforderungen wären z. B. durch folgende Referenzen erfüllt:

Referenz 1:

Auftraggeber A, Instandhaltung eines tragbaren, handgehaltenen IMS,

Leistung bereits erbracht und nicht älter als 3 Jahre

Referenz 2:

Auftraggeber B, Lieferung eines tragbaren, handgehaltenen IMS,

Leistung bereits erbracht und nicht älter als 3 Jahre

Referenz 3:

Auftraggeber C, Lieferung und Instandhaltung eines tragbaren, handgehaltenen IMS,

Leistungen bereits erbracht und nicht älter als 3 Jahre

(-> Instandhaltung für die 2 Auftraggeber A und C, Lieferung für die 2 Auftraggeber B und C; insgesamt 3 verschiedene Auftraggeber A, B und C)

Zur Angabe von Referenzen soll die Vorlage „Referenzen“ verwendet werden.

Es ist nur die o. g. Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Servicevertretung in Deutschland:

Aus technischen Gründen (Feldgrößenbeschränkung) wird dieses Kriterium unter obigem Pkt. III.1.2 aufgeführt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen enthält die o. g. Verlängerungsoption.

Grund: Die Nutzungsdauer der IMS wird 48 Monate deutlich überschreiten. Instandhaltungsleistungen werden entsprechend länger benötigt.

Die Option auf Vertragsverlängerung wird nur dann ausgeübt, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und die Vertragsverlängerung vergaberechtlich zulässig ist.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/04/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das tatsächliche Datum der Öffnung der Angebote kann von dem unter IV.2.7 genannten Datum abweichen. Die Öffnung erfolgt jedoch in jedem Fall erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.

Für die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen sind die folgenden weiteren öffentlichen Auftraggeber abrufberechtigt:

Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:

— Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs,

Das sind gem. § 4 LKatSG BW:

—— Die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter);

—— Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden;

—— Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.

— Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns,

Das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:

Die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

— Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,

Das sind gem. § 3 KatSG Berlin:

Die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.

— Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs,

Das sind gem. § 2 BbgBKG:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden Bremens,

Das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:

Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.

— Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs,

Das ist gem. § 2 HmbKatSG:

Die Freie und Hansestadt Hamburg.

— Die Katastrophenschutzbehörden Hessens,

Das sind gem. § 2 HBKG Hessen:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns,

Das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens,

Das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:

Die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.

— Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens,

Das sind gem. § 2 BHKG NRW:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz,

Das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands,

Das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:

Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.

— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen,

Das sind gem. § 3 SächsBRKG:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.

— Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts,

Das sind gem. § 2 KatSG-LSA:

—— Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden;

—— Das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden;

—— Das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.

— Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein,

Das sind gem. § 3 LKatSG:

Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde;

Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.

— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen,

Das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

— Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes:

—— Landeskriminalamt Berlin, KT 61,

—— Berufsfeuerwehr Dortmund,

—— Berufsfeuerwehr Essen,

—— Berufsfeuerwehr Hamburg,

—— Berufsfeuerwehr Köln,

—— Berufsfeuerwehr Leipzig,

—— Berufsfeuerwehr Mannheim,

—— Berufsfeuerwehr München.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2021

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