Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), Bahnhofsumfeld Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: 61-21-20-E14367997
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), Bahnhofsumfeld Neuss
Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Bahnhofsumfeld Neuss nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers.
Neuss
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Büros oder einer Bietergemeinschaft, das/die die Projektsteuerung zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Bahnhofsumfeld Neuss nach den gesetzlichen Vorgaben der Städtebauförderung und den Bestimmungen des Fördergebers übernimmt.
Der geschlossene Vertrag gilt zunächst für ein Jahr ab Unterzeichnung mit der Option auf Verlängerung um bis zu jeweils einem Jahr bis zu einer Dauer von insgesamt höchstens sechs Jahren auf Basis des vorgelegten Angebotes. Eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr kommt jeweils nur dann in Betracht, wenn Städtebaufördermittel seitens des Fördergebers gewährt werden. Andernfalls endet der Vertrag durch Zeitablauf. Sollten Fördermittel in geringerem Umfang als die Ausgangsförderung 2020 gewährt werden, entscheidet die Auftraggeberin über die Verlängerung des Vertrages. Wird der Vertrag verlängert, ist unter Berücksichtigung der Höhe der gewährten Fördermittel und auf Basis des vorgelegten Angebots das jährliche Arbeitsprogramm jedes Jahr zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer neu abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1-5 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe,
3. Nachweis der beruflichen Qualifikation als Stadtplaner/Architekten/Ingenieure gem. § 44 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 od. 2 VgV.
1.Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden oder Bestätigung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV),
2. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (2017 falls 2020 noch nicht vorliegt).
1. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (2018, 2019, 2020), gegliedert nach Führungskräften/Büroinhaber, Moderatoren, Stadtplaner/Architekten/Ingenieure, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter 2. Angaben zu in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Leistungsumfangs entsprechend den Vorgaben des Referenzdatenblattes.
a) Mindestens 1 Referenz über die vollständige Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (von der Beauftragung über die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt bis zur erfolgreichen Anmeldung zur Städtebauförderung),
b) Mindestens 1 Referenz über die Projektsteuerung zur Umsetzung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes,
c) Mindestens 1 Referenz über die Fortschreibung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Diese Mindestanforderungen müssen jedoch nicht von jeder einzelnen eingereichten Referenz erfüllt werden. Die Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis 5.3.2021 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).