Smart Cities befähigen: Handlungsansätze zur europäischen Vernetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.90-21.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart Cities befähigen: Handlungsansätze zur europäischen Vernetzung
Der aktuelle Koalitionsvertrag (KoalV) der Bundesregierung formuliert als Auftrag, die Städte und Regionen zu befähigen, europäische Smart City-Projekte zu initiieren und sich an internationalen Wettbewerben zu beteiligen (Zeile 2123-2126). Einzelne deutsche Kommunen beteilig(t)en sich bereits an verschiedenen europäischen Partnerschaften und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung der Kommunen als Smart Cities auf europäischer Ebene fördern. Ein Kernelement ist dabei der Austausch zwischen unterschiedlichen Steuerungsebenen: Verschiedene Stakeholder kommen zusammen und widmen sich aus ihrer jeweiligen Perspektive einem gemeinsamen Thema. Neben den Kommunen beteiligen sich an den Initiativen einzelne Mitgliedsstaaten und Institutionen der EU sowie gesamteuropäische Städtenetzwerke (z.B. Eurocities). Beispiele für bestehende europäische kommunale Netzwerke und Initiativen sind die „Digital Transition Partnership“ (DTP), die „European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities“ (EIP-SCC) und die „Intelligent Cities Challenge“. Bis dato fehlt es allerdings insbesondere auf nationaler Ebene an einer strukturierten Bündelung und Unterstützung der Beteiligung deutscher Kommunen an europäischen Netzwerken, Projekten und Initiativen zur digitalen Transformation.
Neben der Partizipation an Partnerschaften und Initiativen zur digitalen Transformation im Kontext der Stadtentwicklung zeichnet sich für deutsche Kommunen ein Unterstützungsbedarf bei der aktiven Beteiligung an europäischen Förderprojekten zur digitalen Transformation ab. Die KOM plant für die neue EU-Förderperiode (2021-2027) einen umfassenden Finanz- und Programmrahmen. Mit Blick sowohl auf die (neuen) Digitalisierungs- und Smart-City-Initiativen und -programme als auch auf die EU-Strukturfonds zeigt der Stand aktueller Prozesse und Arbeiten zum Thema „Digitale Transformation und Stadtentwicklung“ daher einen deutlichen Bedarf für ein (europäisches) Forschungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsprojekt. Das neue Projekt soll die im Aufbau befindlichen Programmstruk-turen ergänzen und unterstützen und hat die Aufgabe, die Schnittstelle zu den gesamteuropäischen Aktivitäten zur Förderung der digitalen Transformation zu organisieren sowie nationale mit europäischen Aktivitäten enger zu koordinieren.
Das Projekt hat zum Ziel, sowohl die im Aufbau befindlichen Strukturen der (neuen und fortgeführten) europäischen Digitalisierungs- und Smart-City-Initiativen und -programme als auch der Digitalisierungsschwerpunkte der EU-Fonds in der neuen Förderperiode zu ergänzen und zu unterstützen. Kernaufgabe des Projekts ist insbesondere die Organisation der Schnittstelle zu den gesamteuropäischen Aktivitäten zur Förderung der digitalen Transformation und die Koordination nationaler mit europäischen Aktivitäten der digitalen, nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung. Die Teilaufgaben umfassen dabei
— die Aufarbeitung und Analyse europäischer Förderprogramme, Lernprozesse und Vernetzungsaktivitäten,
— die Umsetzung von Begleitstrukturen und Vernetzungsaktivitäten in der Praxis (u. a. in Peer-Learning-Projekten), und
— den Transfer sowie die Fachöffentlichkeitsarbeit für das Projekt und von Ergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem Projekt an verschiedene Adressatenkreise (Kommunen, Bundesressorts und Ressorts in anderen Mitgliedsstaaten, KOM, nicht-institutionelle nationale und europäische Akteure aus dem Kontext der digitalen, nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung, bspw. Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure).
Hauptadressaten des Projekts sind neben den europäischen Institutionen und Mitgliedsstaaten insbesondere die deutschen Kommunen und ihre Partnerinnen und Partnern in anderen europäischen Kommunen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf kleinen und mittleren Kommunen, die bisher in geringerem Maße von europäischen Förderprogrammen und Vernetzungsaktivitäten profitiert haben.
Siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundekartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.