Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 178-1470 / 1431
Fax: +49 201 / 178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
Der Ruhrverband besitzt im Einzugsgebiet des Regionalbereiches Süd mehrere Kläranlagen, die über keine eigene Schlammstabilisierung bzw. -entwässerung verfügen. Die dort anfallenden flüssigen Klärschlämme müssen daher zur weiteren Behandlung zu größeren, schlammbehandelnden Kläranlagen transportiert werden.
Der Transport der flüssigen Klärschlamme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den kleineren Kläranlagen zu den schlammbehandelnden Anlagen sowie das Be- und Entladen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt.
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
KA Biggetal KA Lennestadt KA Lennestadt-Grevenbrück KA Schmallenberg KA Schmallenberg-Bracht KA Schmallenberg-Westfeld KA Schmallenberg - Wormbach
Gegenstand des 1. Loses ist das Be- und Entladen (Absaugung) sowie der Transport von 5 810 m3 flüssigem Klärschlamm pro Jahr im Flüssigkeitstransporter (Tankwagen) von den Kläranlagen Schmallenberg, Schmallenberg-Bracht, Schmallenberg-Westfeld und Schmallenberg-Wormbach zu den schlammbehandelnden Kläranlagen Lennestadt bzw. Lennestadt-Grevenbrück (bzw. Alternativtransport zur Kläranlage Lennestadt bzw. Kläranlage Biggetal).
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
KA Biggetal KA Drolshagen-Bleche KA Lüdenscheid-Schlittenbachtal KA Meinerzhagen-Valbert KA Olpe-Altenkleusheim KA Olpe-Oberveischede
Gegenstand des 2. Loses ist das Be- und Entladen (Absaugung) sowie der Transport von 4 190 m3 flüssigem Klärschlamm pro Jahr im Flüssigkeitstransporter (Tankwagen) von den Kläranlagen KA Drolshagen-Bleche, KA Meinerzhagen-Valbert, KA Olpe-Altenkleusheim und KA Olpe-Oberveischede zu den schlammbehandelnden Kläranlagen Biggetal (bzw. Alternativtransport zur Kläranlage Lüdenscheid-Schlittenbachtal).
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
KA Herscheid KA Lüdenscheid-Schlittenbachtal KA Plettenberg KA Volmetal
Gegenstand des 3. Loses ist das Be- und Entladen (Absaugung) sowie der Transport von 14 500 m3 flüssigem Klärschlamm pro Jahr im Flüssigkeitstransporter (Tankwagen) von den Kläranlagen KA Herscheid und KA Volmetal zu den schlammbehandelnden Kläranlagen Plettenberg und Lüdenscheid-Schlittenbachtal (bzw. Alternativtransport zur Kläranlage Lüdenscheid-Schlittenbachtal).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Süd
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.