Energetische Sanierung des Berufskollegs Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt in Ibbenbüren, Betonsanierungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-166-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung des Berufskollegs Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt in Ibbenbüren, Betonsanierungsarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Betonsanierungsarbeiten.
Berufskolleg Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt
Wilhelmstr. 8
49477 Ibbenbüren
Die Leistung umfasst die Maßnahmen zur Betonsanierung der Stahlbetonkonstruktion an der Fassade am Altbau, das Entfernen loser Konstruktionsteile, freilegen und entrosten der Bewehrung, Reprofilierung des Betonquerschnittes und Repassivierung carbonatisierter Bereiche. Die Betonsanierung erfolgt durch Reparatur und Erneuerung von Bauteilen gemäß vorhandenem Vorbild und Berücksichtigung der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Die Mitarbeiter auf der Baustelle des AN müssen über ausreichende Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Schutzes der Instandsetzung von Stahlbeton und der Beschichtung von Betonoberflächen verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss als Zertifikat den gültigen SIVV-Schein als Nachweis ausreichender Fachkenntnisse im Hinblick auf die zur Verwendung kommenden Werkstoffe und Arbeitsmittel sowie der Verfahren der Instandsetzung mit dem Angebot vorlegen.
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Angebot eines vom Leitfabrikat abweichenden Produktes: Zur Prüfung der Gleichwertigkeit des angebotenen mit dem ausgeschriebenen Produkt sind Detailzeichnungen aller betreffenden Punkte, Muster und System-Prüfzeugnisse vorzulegen.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY293QX.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.