Erneuerung Bühnenwagen Deutsche Oper am Rhein Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2020-0639
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Bühnenwagen Deutsche Oper am Rhein
Erneuerung Bühnenwagen.
Düsseldorf
Das Bühnenwagensystem soll als modulares sehr individuell nutzbares System ausgeführt werden. Die Drehscheibenfunktion ist ein Bestandteil des Systems, steht jedoch nicht im Vordergrund. Dafür ist ein komplett zerlegbarer, in 2 Achsen (X und Y -Richtung) sowie frei verfahrbares Wagensystem mit einer Gesamttiefe von 12.560 mm, einer Breite von 14 000 mm und einer Bauhöhe von 200 mm mit integrierten Drehscheibe, Ø = 11 000 mm zu liefern und zu montieren. Das Bühnenwagensystem besteht aus einer Zargenkonstruktion mit integrierten Reibradantrieben für die Wagen (Längsfahrt/ Querfahrt) und einer Drehscheibe. In die teilbare und kleinteilig zerlegbare Aluminiumkonstruktion können bis zu 10 Antriebseinheiten und eine mit Reibrad angetriebene Drehscheibe integriert werden. Zwei weitere Antriebseinheiten stehen als Ersatz oder für andere Dekorationsaufbauten zur Verfügung. Die Drehscheibe wird bodenläufig auf Turtles bewegt und beinhaltet keinen Laufring. Die Wagen- und die Drehscheibensegmente sind mittels mechanischer Verriegelungen, die ein vertikales und horizontales Verschieben der Bühnenwagensegmente gegeneinander verhindern, zu koppeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Bühnenwagen Deutsche Oper am Rhein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.