Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Elektroarbeiten Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Elektroarbeiten Gesamtschule
Die ausgeschriebene Maßnahme wird im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes durchgeführt. Das Ziel dabei ist, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Sanierung und Erweiterung des Schulzentrum Werl-Aspe in Bad Salzuflen. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung des Bestandsgebäudes Haus 01 an der Paul Schneider-Straße in Bad Salzuflen. Das Schulgebäude wird in 2 nacheinander zu bearbeitenden Abschnitten saniert. Durch die Benutzung des halben Baukörpers als Schule während der Bauzeit ist jederzeit der Weiterbetrieb der ENS-Anlage, BMA, Sicherheitsbeleuchtung und des Datennetzes zu gewährleisten.
Folgende Bereiche umfasst diese Ausschriebung:
— Elektroinstallationen,
— Beleuchtung,
— Sicherheitsbeleuchtung,
— Gefahrenmeldeanlage,
— Brandmeldetechnik,
— Amok-Alarm,
— RWA-Anlage.
Angebotsoptionen sind zugelassen für die Position 4.1 Beleuchtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.