Lieferung von elektrohydraulischen Fahrtragen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0052
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrohydraulischen Fahrtragen
Lieferung von elektrohydraulischen Fahrtragen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Elektrohydraulisches Beladesystem und Fahrtrage
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Amt 37/11 Zentrale Dienste
Hüttenstr. 68
40215 Düsseldorf
— Lieferungen von 91 elektrohydraulischen Fahrtragen mit der Option auf weitere 19, die für den Transport eines Patienten geeignet sind.
Wartung und Reparatur
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Amt 37/11 Zentrale Dienste
Hüttenstr. 68
40215 Düsseldorf
Die jährliche STK Prüfung pro ausgelieferter elektrohydraulischer Fahrtrage.
Die Serviceschulung (Los 2 Pos. 2.1) sowie die Servicetechnikerstunden für nicht planbaren Service bzw für Reparaturen (Los 2 Pos. 2.) werden im Bedarfsfall über den Vergabezeitraum separat vergeben.
Zubehörteile
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Amt 37/11 Zentrale Dienste
Hüttenstr. 68
40215 Düsseldorf
Lieferung von 91 Zubehörsets mit der Option auf weitere 19 Zubehöhrsets für die elektrohydraulischen Fahrtragen des Loses 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister, der den aktuellen Stand der Eintragung wiederspiegelt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Jahre),
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
— Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist dem Auftraggeber in einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmers sowie den Umsatz bezüglicher der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre in geeigneter Form nachzuweisen.
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
—— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
—— für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) [Betrag gelöscht] EUR.
Zu erbringen ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum; die Vorlage einer Betragsrechnung ist nicht ausreichend.
Die fachtechnischen Nachweise entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen zu den Losen 1, 2 und 3.
Mit dem Angebot hat der Bieter zum Los 1 bzw. 2 für das Tragensystem eine Liste mit aussagefähigen aktuellen Liefer- und Servicereferenzen (3 unterschiedliche Auftraggeber) aus den letzten beiden zurückliegenden Jahren nachzuweisen.
Die Referenzen müssen hinsichtlich Komplexität und Aufbaukonzept dem angebotenen Fahrzeug entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen hinsichtlich Aussage und Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Die Liste muss mindestens enthalten:
— Zeitpunkt und Dauer der Leistungserbringung,
— Umfang der Aufträge,
— Adresse des Auftraggebers inklusive Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.