FE 70.0965/2019 — Verkehrskultur und Verkehrsmarketing Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kal-FE 70.0965/2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 70.0965/2019 — Verkehrskultur und Verkehrsmarketing
FE 70.0965/2019 — Verkehrskultur und Verkehrsmarketing.
Dieses Projekt befasst sich mit der Frage, wie der urbane Raum mit seinen begrenzten Flächen im Sinne der Mobilitätswende fahrradfreundlicher gestaltet werden kann. Ziel ist es, sowohl etablierte als auch innovative Infrastrukturmaßnahmen (ggf. in Kombination mit begleitenden Kampagnen o. Ä.) daraufhin zu prüfen, inwiefern sie zu einer Erhöhung des Radverkehrs und einer Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) beitragen können. Zum einem sollen sowohl Maßnahmen analysiert werden, die auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen zu einem besseren Miteinander zwischen Radfahrenden und MIV beitragen. Damit schließt sich das vorliegende Projekt inhaltlich den Untersuchungen zur Wirkung des Mischverkehrs mit bzw. ohne Schutzstreifen auf den Radverkehr (FE 77.0496 und FE 70.0907) an. Zum anderen sind auch Maßnahmen von Interesse, die auf eine Verkehrsflächenaufteilung zugunsten des Radverkehrs (u. ggf. zulasten des MIV) abzielen. Nationale und internationale Infrastrukturmaßnahmen bzgl. der Förderung des Radverkehrs im begrenzten Straßenraum sollen zusammengestellt werden. Das FE „Bestandsaufnahme zur Bewertung der Wirksamkeit von innerörtlichen Radverkehrsmaßnahmen“ dient dabei als Grundlage. Zur vergleichenden Analyse dieser Maßnahmen soll eine Bewertungsmethodik entwickelt und im Rahmen des Projekts angewandt werden, die sowohl objektive (z. B. Rad-/Kfz-Verkehrsstärken, regelkonformes Verhalten, Unfallgeschehen) als auch subjektive Kriterien (z. B. wahrgenommene Sicherheit, Komfort und Akzeptanz der Radfahrenden) berücksichtigt. Neben der theoretischen Erarbeitung des Themenfeldes (inkl. Hinweisen für eine mögliche Anpassung der Regelwerke) sollen Methoden wie z. B. Expertenworkshops, Fokusgruppen u./o. Interviews zum Einsatz kommen. Schließlich sollen aus den Untersuchungsergebnissen mögliche Einsatzbereiche und Umsetzungsempfehlungen mit dem Ziel, eine publizierbare Orientierungshilfe für die Politik und stadtplanerische Praxis zu erstellen, abgeleitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 70.0965/2019 — Verkehrskultur und Verkehrsmarketing
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.