FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ka - FE 04.0330/2020/ARB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen.
Der moderne Straßenbau steht vor neuen Herausforderungen aus Umwelt- und Klimaschutz sowie aus der Begrenztheit der Ressourcen. Ziel des vom Bundesverkehrsministerium und der BASt gemeinsam entwickelten Forschungsprogramms „Straße im 21. Jahrhundert – Innovativer Straßenbau in Deutschland“ ist es, die Straße funktional weiterzuentwickeln. Straßen müssen sicher, umweltverträglich und wirtschaftlich sein. Hierzu sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass fachlich und ökonomisch sinnvolle Innovationen schnellstmöglich in die Praxis überführt werden können. Die Straße im 21. Jahrhundert soll nicht nur als Transportweg, sondern auch als Innovationsträger etabliert und integraler Teil eines positiven nationalen und europäischen Innovationsklimas werden.
Die BASt nimmt traditionell eine Schlüsselposition in der kontinuierlichen Verbesserung des Innovationssystems des Straßenwesens in Deutschland ein. Die Erfolge der BASt in der Innovationsförderung im Straßenwesen beruhen auf einem gesamtheitlichen Verständnis des Innovationsprozesses, zielgerichtete technische Werkzeuge um Innovationen zu betreuen und die strategische Mitwirkung interdisziplinärer interner und externer Prozessbeteiligter. Kernaufgabe ist und bleibt die technische Bewertung und Betreuung von einzelnen Innovationen durch technische Entwicklungsschritte.
Diese technischen Prozesse sollen nun aus Sicht des Innovationsmanagements ergänzt werden, um Innovationen auch anhand ihrer nicht-technischen Innovationseigenschaften zu systematisieren, strategisch auszuwählen und zu betreuen. Die Verknüpfung der beiden in der Vergangenheit unabhängiger Prozesse soll zu einer deutlichen Effizienzsteigerung bei der Setzung von Innovationsimpulsen im Straßenwesen führen, um die Chancen für eine erfolgreiche und zügige Überführung von Innovationen in die Baupraxis zu fördern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.