Ingenieurleistungen für die Planung und Realisierung der technischen Gebäudeausrüstung, Sanierung/Anbau der Dreifachsporthalle in Selm Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2019-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für die Planung und Realisierung der technischen Gebäudeausrüstung, Sanierung/Anbau der Dreifachsporthalle in Selm
Die Stadt Selm beabsichtigt die Sanierung ihrer Dreifachturnhalle sowie die Errichtung eines dazugehörigen Anbaus für eine multifunktionale Nutzung der Halle. Die Halle wird in erster Linie für den Schulsport genutzt.
Der Inklusionsgedanke ist zwingend zu beachten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen für die Planung und Realisierung der technischen Gebäudeausrüstung für das o.g. Gebäude.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose unterteilt:
— Los 1: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik,
— Los 2: Elektrotechnik.
Der Auftraggeber behält sich vor die Planungsleistungen gänzlich oder losweise zu vergeben.
Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik
Selm
Los 1: Los 1: Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.
Elektrotechnik
Selm
Los 2: Elektotechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYT1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.