Kommunikationsplattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationsplattform
Der vorliegende Auftrag wird im Zuge des Innovationsfonds-Projekts „Oberberg_FAIRsorgt“ vergeben. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Versorgungssituation von älteren Menschen im Kreisgebiet des Auftraggebers. Ein zentrales Mittel zur Erreichung einer besseren Versorgung ist die Vernetzung derjenigen, die an der Versorgung beteiligt sind. Hierzu soll eine IT-Plattform beschafft werden, welche den Kontakt zwischen den
Beteiligten herstellt und einen einfachen Austausch von Informationen ermöglicht. Bei den Beteiligten kann es sich um die unterschiedlichsten Personengruppen handeln, wie insbesondere Ärzte, Pflegedienste, Apotheker, aber auch Angehörige des Patienten. Die Anlage „Kurzbeschreibung des Auftrags“ enthält einen Überblick über die Plattform, die geplanten Schritte zu ihrer Einführung und die Einbettung des vorliegenden Auftrags in das
Gesamtprojekt.
Die Leistungserbringung gliedert sich in 2 Phasen:
1. Erstellung des Grundsystems:
In einem ersten Schritt hat der Auftragnehmer innerhalb kurzer Zeit nach Zuschlagserteilung ein System zu erstellen, welches die grundlegenden benötigten Funktionen abdeckt. die Funktionen sind in der Anlage „Leistungsbeschreibung“ im Einzelnen aufgeführt. Die erste Phase ist werkvertraglicher Natur und wird auf Basis eines Festpreises vergütet. Sie endet mit der Abnahme der in dieser Phase zu erbringenden Leistungen für das „Grundsystem“. Die Plattform wird nach der Abnahme im Projekt produktiv eingesetzt. Für diese erste Phase besteht seitens des Auftraggebers eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
2. Weiterentwicklung und Betrieb der Plattform:
In einem zweiten Schritt entwickelt der Auftragnehmer die Plattform in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in agiler Projektmethodik weiter. Es sollen während dieser Phase weitere Funktionen hinzutreten, die bei Vertragsschluss weder in ihrem Umfang noch in ihrem konkreten Inhalt feststehen. Der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vertragsentwurf enthält ein rahmen vertragliches Element, welches die Durchführung der Weiterentwicklung auf Basis von Einzelabrufen ermöglicht. Die Einzelabrufe sind dienst vertraglich geprägt und werden auf Basis des anfallenden Zeitaufwandes vergütet. Der Auftragnehmer betreibt darüber hinaus die Plattform während der zweiten Phase für den Auftraggeber bis zum Ende des Förderprojekts. Für diese zweite Phase besteht seitens des Auftraggebers eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
3. Neben der Vergütung ist es dem Auftragnehmer möglich, auch auf andere Weise Vorteile für sich aus der Auftragsdurchführung zu erzielen: Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer nicht die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten an den Ergebnissen, die im Zuge der Auftragsdurchführung erzielt werden. Im Gegenteil: Der Auftragnehmer kann und soll erstellte Schnittstellen, Softwarekomponenten und Funktionen in anderen Produkten einsetzen können. Der Auftragnehmer könnte die Arbeitsergebnisse also verwenden, um ein eigenes Standard-Cloud- Produkt an den Markt zu bringen. Er könnte auch ein möglicherweise bereits bestehendes Produkt um die Arbeitsergebnisse erweitern. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer im Projekt in einen offenen Austausch darüber eintreten, in welche Richtung die Plattform weiterentwickelt werden soll und welche Schritte ggfs. für beide Seiten sinnvoll sind. Darüber hinaus ist es denkbar, dass der Auftragnehmer Arbeitsergebnisse verwenden kann, die der Auftraggeber während der Durchführung des Projektes erzielt. Das können vor allem Arbeitsergebnisse sein, welche die Vermarktbarkeit der erbrachten Leistungen fördern. Der Auftraggeber könnte zum Beispiel Aufgaben im Zusammenhang mit dem DiGAV übernehmen (Erstellung eines konformen Berichts zur Zielsetzung, Wirkungsweise, Inhalt und Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung in einer allgemeinverständlichen Form; Erstellung der Gebrauchsanweisung nach den jeweils geltenden medizinprodukterechtlichen Vorschriften; Nachweis eines positiven Versorgungseffektes für die adressierten Patientengruppen nach den §§ 8 und 9 der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV, zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Referentenentwurf). Einzelheiten hierzu sind in der Anlage „Kurzbeschreibung des Auftrags" aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikationsplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Es ist aktuell kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, nach dem Vertrag ist ein Nachunternehmereinsatz aber grundsätzlich möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die obenstehende Angabe von 1 EUR als Wert des vergebenen Auftrags erfolgt nur aus technischen Gründen. Der tatsächliche Wert des vergebenen Auftrags wird als Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht angegeben. Das zwingend zu verwendende Bekanntmachungsformular lässt es jedoch nicht zu, das entsprechende Feld freizulassen. Aus diesem Grund wurde 1 EUR als Platzhalter eingesetzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.