IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung
Die IKT hat im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb die bereits zuvor im Rahmen des aufgehobenen offenen Verfahrens ausgeschriebenen Leistungen „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ stufenweise beschafft, um im Wege einer einheitlichen Planung die Verfügbarkeit des für die Forschung benötigten optimalen Raumprogramms für die Aufträge Hallenneubau“ und „IKT Hallenmodernisierung“ bestmöglich zu gewährleisten. Prägend ist dabei die Planung einer weltweit einmaligen Starkregenanlage, mit welcher die komplexen technischen Zusammenhänge zur Niederschlagswasserbeseitigung erstmals auf einer größeren Fläche (200 m2) im Maßstab 1:1 simuliert werden können, einschließlich des dazugehörigen Hallenneubaus („IKT-Hallenneubau“).
Gelsenkirchen
Die IKT hat im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb die bereits zuvor im Rahmen des aufgehobenen offenen Verfahrens ausgeschriebenen Leistungen „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ stufenweise beschafft, um im Wege einer einheitlichen Planung die Verfügbarkeit des für die Forschung benötigten optimalen Raumprogramms für den „IKT Hallenneubau“ – Auftrag 1 und die „IKT Hallenmodernisierung“ – Auftrag 2 bestmöglich zu gewährleisten. Die zur effizienten Planung und Steuerung der Umsetzung der Aufträge „IKT Hallenneubau“ und „IKT Hallenmodernisierung“ erforderlichen Projektmanagementleistungen wurden als Auftrag 3 „IKT Projektmanagementleistungen“ ausgeschrieben und bereits beschafft. Für das Vorhaben bestehend aus den Aufträgen „IKT-Hallenneubau“, „IKT-Hallenmodernisierung“, „IKT-Projektmanagementleistungen“ sowie „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ gilt ein Baukostenbudget von 11,55 Mio. EUR netto. Auftrag 4 beinhaltet hinsichtlich des „IKT Hallenneubaus“ die folgenden in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesenen Grund- und/oder besonderen Leistungen:
— Gebäude und Innenräume, § 33 HOAI: Leistungsphasen 1-9,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI: Leistungsphasen 1-9,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Verkehrsanlagen, § 47 HOAI: Leistungsphasen 1-9,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Tragwerksplanung, § 51 HOAI: Leistungsphasen 1-6,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6,
— Technische Ausrüstung, § 55 HOAI: Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1-8 HOAI,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Brandschutz Leistungsphasen 1-5 sowie 8 und 9 gem. Ziffer 1.4 Heft 17 AHO Leistungen für Brandschutz, 3. Aufl. Stand: Juni 2015,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Bauphysik Leistungsphasen 1-7 gem. Ziffer 1.2.2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-7.
Hinsichtlich der „IKT Hallenmodernisierung“ wurden die folgenden in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesenen Grund- und/oder besonderen Leistungen beschafft:
— Gebäude und Innenräume, § 33 HOAI: Leistungsphasen 1-9,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Tragwerksplanung, § 51 HOAI: Leistungsphasen 1-6,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6,
— Technische Ausrüstung, § 55 HOAI: Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1-8 HOAI,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase: 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Brandschutz Leistungsphasen 1-5 sowie 8 und 9 gem. Ziffer 1.4 Heft 17 AHO Leistungen für Brandschutz, 3. Aufl Stand: Juni 2015,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5,
—— Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8,
—— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9,
— Bauphysik Leistungsphasen 1-7 gem. Ziffer 1.2.2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI,
—— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4,
—— Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5-7.
Die Beauftragung der „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ erfolgt stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Beauftragung aller Leistungsstufen. Im Falle des stufenweisen Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer aber verpflichtet, die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ – EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Das Verfahren führt die IKT unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1) erfolgt ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer Zuständigkeit der Vergabekammer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen des unter der Vergabenummer 2020/S [removed] europaweit bekannt gemachten offenen Verfahrens zur Beschaffung der Leistungen von Auftrag 4 „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ wurde nur ein Angebot eingereicht, das nicht bezuschlagungsfähig war. Die Leistungen von Auftrag 4 „IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung“ wurden nach der Aufhebung des offenen Verfahrens in unveränderter Form im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IKT Generalplanungsleistungen Hallenneubau und Hallenmodernisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Ort: Lilienthal
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Land: Deutschland
Planung Hallenneubau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Münster
Land: Deutschland