Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Referenznummer der Bekanntmachung: SBW-60 Erweiterte Rohbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Erweiterter Rohbau inkl. befestigten Außenanlagen.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Gießerallee
47877 Willich
— 1 St. baustellenbezogene Baustelleneinrichtung,
— ca. 2 180 qm Arbeits- und Schutzgerüste;
— ca. 1 750 cbm Baugrubenaushub;
— ca. 3 500 qm BGF-R Büroneubau als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken, Aufzugschacht, Rundstützen, aussteifenden Wandscheiben, nichttragenden F90-KS-Installationswänden;
— ca. 3 000 qm befestigte Außenanlagenflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lothar-beeck.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lothar-beeck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation soll ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Diese ist in Ziffer I.3) angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDPD9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.