Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Neubau eines 3-geschossigen Bürogebäudes mit einer Gesamtfläche von ca. 3 500 m2. Blitzschutz- und Erdungsanlage der Blitzschutzklasse III nach DIN 62305. Ableitungen in innenliegenden Ortbetonstützen.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Gießerallee
47877 Willich
Art und Umfang der Leistung:
— 380 m Ringerder als Runddraht/Flachleiter aus NIRO V4A,
— 245 m Fundamenterder als Runddraht/Flachleiter aus Stahl verzinkt,
— 240 m Ableitungen als Runddraht/Flachleiter aus Stahl verzinkt in Ortbetonstützen,
— 290 m Fangleitungen als Runddraht/Flachleiter aus Aluminiumlegierung,
— 28 Stück Fangstangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation soll ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Diese ist in Ziffer I.3) angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDPDJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind