Lieferung eines Computer Clusters Referenznummer der Bekanntmachung: EXC 2075/2020 (A 828)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Computer Clusters
Lieferung eines Computer Clusters gem. beigefügter Leistungsbeschreibung.
Lieferung eines Computer Clusters gem. beigefügter Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Eigen)erklärungen darüber, dass
1. über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
2. sich der Bewerber nicht in der Liquidation befindet,
3. der Bewerber der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
4. die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 a GewO anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto fordert der Auftraggeber in jedem Fall für die Bieterin oder den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO an.
5. Es gelten ausschließlich die EVB-IT Kauf. Deren Akzeptanz ist mit dem einzureichenden Angebot zu bestätigen.
Können eines oder mehrere der genannten Ausschlusskriterien nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss von der Vergabe.
Zahlungen vor vollständiger Auftragserfüllung (ggf. Abnahme durch den Anwender nach erfolgter Installation bzw. Einweisung) werden ausschließlich gegen unbefristete Bankbürgschaft geleistet.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]