Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2842 / 912-394
Fax: +49 2842 / 912-367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges.
Kamp-Lintfort
— 1 Straßenfahrgestell geeignet zum Aufbau eines Löschfahrzeuges Typ LF20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11 1,
— Löschgruppenfahrzeugaufbau Typ LF 20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11 passend zum vorgenannten Fahrgestell.
Anmerkung zu II.2.7): Der 31.12.2022 ist der späteste Liefertermin, für welchen nach der Bewertungsmatrix Punkte erzielt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS einzureichen. Bieter die ihr Angebot nicht elektronisch über die Vergabeplattform einreichen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Vertragsstrafen bei Verzug: Für jeden Werktag 0,1 % des nicht nutzbaren Leistungsteils. Begrenzung der Vertragsstrafe: 5 %.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.