8543 Orientierung, Vorbereitung und Begleitung von betrieblichen Umschulungen im Kreis Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 5-21-T-8543
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8543 Orientierung, Vorbereitung und Begleitung von betrieblichen Umschulungen im Kreis Gütersloh
Orientierung, Vorbereitung und Begleitung von betrieblichen Umschulungen im Kreis Gütersloh.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ein Leitprinzip für die Arbeit des Auftraggebers ist die Entwicklung von Fachkräften. Erwerbsfähige Menschen mit Qualifizierungspotenzial sollen möglichst frühzeitig identifiziert und entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen mit geeigneten Förderangeboten aus- oder weitergebildet werden. Die Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung trägt zu einer nachhaltigen und dauerhaften Beschäftigungsaufnahme bei. Menschen im SGB II-Leistungsbezug mit Qualifizierungspotential sollen ein Angebot erhalten, dass sie auf ihren Weg zu einem Berufsabschluss angemessen begleitet. Das Angebot soll die Orientierung und Vorbereitung auf eine betriebliche Umschulung oder ggf. eine Umschulung bei einem Träger sowie die Begleitung einer betrieblichen Umschulung umfassen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit drei Modulen mit jeweils eigenem Angebotspreis. Wertungsrelevant ist der Gesamtangebotspreis aller Module.
— Modul 1 – Orientierung auf eine betriebliche Umschulung,
— Modul 2 – Vorbereitung auf eine betriebliche Umschulung,
— Modul 3 – Begleitung einer betrieblichen Umschulung.
Verlängerungsoption siehe Leistungsverzeichnis B.5.2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern mit dem Angebot ebenfalls vorzulegen ist ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 u. 184 SGB III i. V. m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.6 bzw. Ziffer 3.2). Die Trägerzulassung muss sich über den gesamte Maßnahmezeitraum erstrecken (vgl. Leistungsverzeichnis, Punkt A.3.1).
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben notwendig: Nachweise über einschlägige Aktivitäten innerhalb der letzten drei Jahre mit der Zielsetzung bzw. dem Schwerpunkt „Coaching und berufliche Integration von arbeitslosen erwerbsfähigen Menschen“. Entsprechende Nachweise sind per Referenzliste (Vordruck D.2) dem Angebot beizufügen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bezüglich der Darstellung der bisherigen Aktivitäten ist eine tabellarische Aufstellung (Referenzliste = Vordruck D.2) nach folgendem Aufbau beizufügen:
1. Maßnahmeart, Leistung, Zielgruppe
2. Anzahl der Teilnehmenden
3. Durchführungsjahr und -zeitraum
4. Durchführungsort
5. Auftraggeber mit Anschrift
6. Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer Sofern keine Nachweise über bisherige Aktivitäten vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden.
Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, welches Sie den Angebotsunterlagen beifügen, wie Sie ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen werden. Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.4 und B.5.5) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen. Die namentliche Nennung des Personals sowie die Einreichung ausgefüllter Personalerhebungsbögen (s. Vordruck D.3) ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalerhebungsbögen können jedoch im Vorfeld der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für alle in dieser Maßnahme einzusetzenden namentlich zu benennenden Fachkräfte (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten „Erhebungsbogen Personal“ (s. Vordruck D.3) vorzulegen. Insbesondere Qualifikationen und vorgesehene Aufgaben sind im Personalerhebungsbogen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalerhebungsbögen (Vordruck D.3) ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel und für den Einsatz zusätzlichen Personals während der Vertragslaufzeit; in beiden Fällen muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen: vgl. § 9 der Vertragsbedingungen Teil C/634
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.