Stadt Hamm – Digitalpakt Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 5594/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Hamm – Digitalpakt Schule
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von [Betrag gelöscht] EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
TGA-Planung Standortpaket 1
Hamm
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 1. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %),
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „T01 Bewerbungsformular“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
TGA-Planung Standortpaket 2
Hamm
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 2. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %),
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „T01 Bewerbungsformular“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.2.2016) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, bei denen sich die jeweiligen Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu 1.: nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Zu 2. und 3.: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber ebenfalls nicht hinreichend leistungsfähig.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1) vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter der entsprechenden Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantrags- und Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Deutsche Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Deutsche Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD816
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland