Abrechnungspartner für Microsoft-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 050-2021-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 446219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rku-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnungspartner für Microsoft-Lizenzen
1 Abrechnung/ Reporting von Microsoft-Produkten
Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Abrechnungs- und Reportingpartner für Microsoft-Lizenzen zur Verfügung.
2 Beratung und Support
2.1 Der Auftragnehmer berät und unterstützt darüber den Auftraggeber bei
— lizenzrechtlichen Fragen; und
— Problemen in der Bestellabwicklung.
2.2 Der Auftragnehmer stellt für Anfragen jeder Art einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner zur Verfügung, der zu den üblichen Bürozeiten über Telefon oder E-Mail erreichbar ist.
Vertragslaufzeit 12 Monate + mögliche Verlängerung um 12 Monate.
Rku.it GmbH Westring 301
44621 Herne
1 Abrechnung/Reporting von Microsoft-Produkten
Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Abrechnungs- und Reportingpartner für Microsoft-Lizenzen zur Verfügung.
2 Beratung und Support
2.1 Der Auftragnehmer berät und unterstützt darüber den Auftraggeber bei
— lizenzrechtlichen Fragen; und
— Problemen in der Bestellabwicklung.
2.2 Der Auftragnehmer stellt für Anfragen jeder Art einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner zur Verfügung, der zu den üblichen Bürozeiten über Telefon oder E-Mail erreichbar ist.
Vertragslaufzeit 12 Monate + mögliche Verlängerung um 12 Monate.
Mögliche Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“
Anlage „Eigenerklärung MiLoG“
Der Bieter muss nachweisen, dass ein gültiger Microsoft Services Provider License Agreement (SPLA)-Reseller-Vertrag vorliegt..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD1YT20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.