Ost-West-Grünzug Sennestadt – Planungsleistungen Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-4760-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Ost-West-Grünzug Sennestadt – Planungsleistungen Freianlagen
Der Ost-West-Grünzug als zentraler Grünzug der Sennestadt soll im Zuge der INSEK Maßnahme C1 „Integrativer Bewegungspark Ost-West-Grünzug“ ganzheitlich weiterentwickelt werden. Ziel der Gestaltungsmaßnahme ist eine Weiterentwicklung des vorhandenen Sport- und Freizeitangebotes und die Schaffung weiterer vereinsungebundener Angebote auf der einen Seite sowie die Herstellung von Flächen mit Erholungscharakter auf der anderen Seite. Eine höhere Attraktivität und bessere Erschließung des Grünzuges sollen dafür sorgen, dass sich der Ost-West-Grünzug als Anlaufpunkt für alle Bevölkerungsgruppen etabliert. Dabei ist von Bedeutung, dass die bisherige Grünstruktur als wertvoller Bestand in großen Teilen erhalten bleibt.
Bausteine der bereits vorhandenen Rahmenkonzeption sind die Etablierung eines Sportzentrums, die Erweiterung und Stärkung des Trendsportangebots, die Schaffung eines Spielplatzes und Entwicklung einer individuell nutzbaren Grünfläche („Große Rasenfreiheit“) sowie Umgestaltung der Fläche „Am Stadion“.
Ost-West-Grünzug Sennestadt
33689 Bielefeld
Zu beauftragen sind die Grundleistungen und Besondere Leistungen für die u. g. Teilprojekte die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5.
4.1. Teilprojekt 1: Modernisierung einer Kampfbahn Typ C (A-Platz)
Das Teilprojekt umfasst gemäß Rahmenkonzept folgende Baumaßnahmen:
— Errichtung einer stabilen Einfriedung (min. 2 Meter hoher Stabgitterzaun, zum Schutz vor unbeaufsichtigter Benutzung),
— Umgestaltung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Fußballfeld mit den Maßen 105 x 68 Meter netto),
— Reduzierung der Kampfbahn Typ C mit Rundlaufbahnen von 4 auf 2 Rundlaufbahnen und 4 Sprintbahnen sowie Umplanung des Tennen- in einen Kunststoffbelag,
— Erneuerung von leichtathletischen Anlagen,
— Umgangsweg für Zuschauer und städt. Pflegefahrzeuge,
— Errichtung eines Ballfangzaunes an den Stirnseiten 4 + 6 Meter,
— ggf. Umbau einer Fluchtlichtanlage.
Plus weitere Besondere Leistungen.
4.2. Teilprojekt 2: Modernisierung eines Tennenfußballplatzes (B-Platz)
Das Teilprojekt umfasst gemäß Rahmenkonzept folgende Baumaßnahmen:
— Errichtung eines Zaunes inkl. Ballfangzaunes an den Stirnseiten (Stabgitter 4 + 6 Meter),
— Umgestaltung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz (Fußballfeld mit den Maßen 100 x 70 Meter),
— Bau einer automatischen Bewässerungsanlage,
— Einbau eines Rasenmähroboters,
— Umbau einer Fluchtlichtanlage.
Plus weitere Besondere Leistungen.
4.3. Teilprojekt 3: Umgestaltung des Teilbereiches der Parkanlage („Große Rasenfreiheit“)
Das Teilprojekt umfasst gemäß Rahmenkonzept folgende Baumaßnahmen:
— Bodenmodellierung inkl. Rasenansaat,
— Veränderung des Wegesystems,
— Schaffung von Sitzgelegenheiten und Platzierung von Müllbehältern sowie einem Grillplatz,
— Versetzen der bereits bestehenden Mehrgenerationen-Spielgeräte,
— Schaffung Bienenweide sowie Neupflanzung von Einzelbäumen,
— Entsieglung der bestehenden Parkfläche,
— Neubau eines neu organisierten Parkplatzes mit 12 PKW-Stellplätzen und 6 Wohnmobilplätzen (die genaue Anzahl der PKW- und Wohnmobil-Stellplätze ist noch zu prüfen).
Plus weitere Besondere Leistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, zunächst die Stufen A-H (Leistungsphasen 1- 8) zu beauftragen.
Der Stadt Bielefeld liegen für den 1. Bauabschnitt 2 Zuwendungsbescheide von der Bezirksregierung Detmold vor. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für diesen ersten Bauabschnitt liegen bei etwa 3 598 Mio. EUR und teilen sich in 90 % Städtebaufördermittel und EFRE-Mittel und 10 % Eigenanteil auf.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ost-West-Grünzug Sennestadt, Planungsleistungen Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§§ 36, 47 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ93G4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungs-antrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.