NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 936/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bedburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Die Stadt Bedburg verfolgt das Ziel, einen flächendeckenden und hochleistungsfähigen Next Generation Access — Breitbandausbau (NGA) voranzutreiben. Adressen, die innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach den jeweils spezifischen Aufgreifschwellen als unterversorgt gelten, soll nach dem NGA-Breitbandausbau eine nachhaltige, bedarfsgerechte, hochleistungsfähige, hochbitratige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) zur Verfügung stehen. Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt die Stadt Bedburg nunmehr einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, in der Fassung vom 28. November 2019, zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderungsmodell“). Durch die geplanten Zuwendungen und die Beauftragung privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Telekommunikationsnetzinfrastruktur sollen nach Ende der Maßnahme alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im up- und download (symmetrisch) versorgt werden. Für Gewerbebetriebe, Schulen und Krankenhäuser muss die Versorgung mit 1 Gbit/s im up- und download zuverlässig, zu jeder Zeit und unabhängig von Breitbandbedarfen anderer Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Haushalte, Schulen und Krankenhaus (21 unterversorgte Privatadressen, 5 unterversorgte Schulen, 1 unterversorgtes Krankenhaus)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier:
— 21 unterversorgte Privatadressen,
— 5 unterversorgte Schulen,
— 1 unterversorgtes Krankenhaus in der Stadt Bebdurg.
Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße (38 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4), hier: 38 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße der Stadt Bedburg.
Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße (61 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier: 61 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße der Stadt Bedburg.
Gewerbegebiet Industriepark Mühlenerft (28 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4), hier: 28 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Industriepark Mühlenerft der Stadt Bedburg.
Gewerbegebiet Heidklift/St. Rochus-Straße/St. Florian-Straße/Birkenweg (39 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier: 39 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Heidklift/St. Rochus-Straße/St. Florian-Straße/Birkenweg der Stadt Bedburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Eine Registrierung als Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMD8WK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 III GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Bedburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bebdurg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 II GWB:
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.