Offenlegung Deilbach – Baulos 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-002-O
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenlegung Deilbach – Baulos 2
Offenlegung des Deilbachs im Bereich Essen-Kupferdreh – Ingenieurbauwerke.
45257 Essen Kupferdreh
Bei dem herzustellenden Bauwerk handelt es sich um ein künstlich geschaffenes, naturnah gestaltetes Fließgewässer. Es verläuft größtenteils zwischen bzw. unter den Aufständerungen der DB-Strecke und der Autobahn A44. Die naturnahe Gestaltung richtet sich einerseits nach dem gewässerspezifischen Leitbild des Deilbachs bzw. der Ruhr, andererseits nach der bereits im ersten Bauabschnitt erfolgten Ausführung der Offenlegung des Deilbachs. Am südlichen Ende der Baumaßnahme (= obere Ausbaugrenze) erfolgt der Anschluss an den bestehenden Deilbach und damit dessen Umschluss aus der bestehenden Verdolung heraus. Am nördlichen Ende der Baumaßnahme (= untere Ausbaugrenze) erfolgt der Anschluss an den im ersten Bauabschnitt realisierten Gewässerabschnitt.
Das Gewässerbett wird gegen den anstehenden und entsprechend auszuhebenden Untergrund in weiten Teilen mit geosynthetischen Tondichtungsbahnen (GTD) abgedichtet. Auf die GTD wird eine Schicht aus einer Sohlsubstratmischung aufgebracht und modelliert. Die Sohlsubstratmischung setzt sich aus Ruhrschotter (ausschließlich dieser wird auftraggeberseitig zur Verfügung gestellt), Wasserbausteinen, Kies und Sand zusammen. Erhöhtem Strömungsangriff ausgesetzte Teilbereiche der Böschungen und der Sohle werden aus vergossenen Wasserbausteinen hergestellt. Der Gewässerausbau erfolgt in Baulos 2 und 3.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der innerstädtischen Lage wird der neu zu erstellende Gewässerabschnitt wechselweise durch Tröge, Stützwände oder einem Böschungsufer von den angrenzenden Bereichen abgegrenzt, woraus eine starre Trassenführung der Gewässerachse resultiert. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Gewässers und dessen o. g. Begrenzungsbauwerken erfolgt zudem die Erstellung eines Kanalabschnitts zur Entlastung eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) in das Gewässer und die Erstellung einer Fußgängerbrücke als Querungsmöglichkeit über das neue Gewässer (Baulos 2).
Die Stützwände aus Stahlbeton mit Natursteinverkleidung in unregelmäßiger Schichtung dienen einerseits der seitlichen Begrenzung des Gewässers. Andererseits übernehmen sie die Abstützung der angrenzenden Bebauung und Flächen. Die Stützwände werden sowohl auf vorhandenen als auch auf neu zu erstellenden Bohrpfählen aus Stahlbeton gegründet. Zwischen den gegenüberliegenden Stützwänden dient der gesamte lichte Abstand als Gewässerbett. Sowohl die Wände der Trogbauwerke als auch die Stützwände erhalten als oberen Abschluss eine Kopfplatte aus Stahlbeton. Die Kopfplatten sind höhengleich mit den landseitig anschließenden Freianlagen, deren Erstellung mit Ausnahme von 2 Flügelwänden an der neu entstehenden Stufenanlage nicht Teil der hier ausgeschriebenen Bauleistungen ist.
Die Fußgängerbrücke in Spannbetonbauweise verläuft zwischen den beiden Ufern im Bereich der beidseitigen Gewässerbegrenzung mit Stützwänden. Die Fußgängerbrücke dient ausschließlich Fußgängern und Fahrradfahrern als Querungsmöglichkeit über das Gewässer. Der Entlastungskanalabschnitt des RÜB dient der zeitweisen Ableitung von Mischwasser (Niederschlags- und Abwasser) in den neuen Gewässerabschnitt. Der Kanal wird in einem neu zu erstellenden kombinierten Umlenk- und Absturzbauwerk (Werkfertigbauteil) mit einem bestehenden Kanal verbunden. Ein bestehender Umlenk-/Übergabeschacht muss vollständig abgebrochen werden. An der Einleitungsstelle erhält der Kanal ein Auslaufbauwerk mit Verschlussklappen und Auslaufgitter. Beide Maßnahmen werden im Baulos 2 durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Alfredstraße 163, 45131 Essen
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
„Elektronische Abgabe der Angebote“:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRGX.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]