Drei hochseegängige Einsatzschiffe für die Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 001-000477
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drei hochseegängige Einsatzschiffe für die Bundespolizei
Drei hochseegängige Einsatzschiffe für die Bundespolizei
Abnahme und Übergabe an einem deutschen Hafen der Nord- oder Ostseeküste, ca. 8 Wochen Schulung und Einweisung in Schiffsführung und Bedienung in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland.
Bau und betriebsfertige Lieferung von drei hochseegängigen Einsatzschiffen für die Bundespolizei. Die Ausführung erfolgt als Einrumpfschiff (Monohull) in Stahlausführung mit 2 Wellenanlagen, Länge ca. 80 m, Breite mind. 12,6 m, Tiefgang von max. 5 m, Höchstgeschwindigkeit mind. 21 kn, Reichweite mind. 4 000 nm bei 16 kn, mit Hubschrauberlandedeck und Stellmöglichkeit für ISO 20 ft Container, Ausrüstung nach nichtmilitärischem Standard (Handelsschiffstandard), klassifiziert durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Anerkennung der vorgesehenen Klassifikationsgesellschaft ist in der Angebotsphase nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes durch Vorlage geeigneter Unterlagen (wie Stabilitätsnachweis und Generalplan etc.) nachzuweisen. Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge an die erfolgreichen Bewerber versandt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berne
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 27804
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2289499
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Industriestraße 2 in 27804 Berne
Bau und Lieferung eines vierten baugleichen Einsatzschiffes vom Typ OPV 86 BP inklusive Bordbewaffnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berne
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 27804
Land: Deutschland
Frühere Vertragsänderung gem. Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 108-26134: Lieferung und Integration von Bordbewaffnung für die Einsatzschiffe der Bundespolizei;
Nunmehrige Vertragsänderung hinsichtlich Bau und Lieferung eines vierten Einsatzschiffes der Bundespolizei inkl. baugleicher Ausstattung und Bordbewaffnung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen bereits hier mit den Ausführungen zu VII.2.2), Gründe für die Änderung, begonnen wird:
Der Werkvertrag zum Bau von Einsatzschiffen für die Bundespolizei und der Ausrüstung mit Bordbewaffnung wird dahingehend geändert, dass ein viertes baugleiches Einsatzschiff (im Weiteren als „4tes ES“ bezeichnet) mit herzustellen ist. Dieses 4teES muss in seinen Funktionen und vor allem in seiner Handhabung und Bedienung vollumfänglich den bereits in Dienst gestellten und zum Teil bereits mit der Bordbewaffnung komplettierten 3 Einsatzschiffen entsprechen. Es bestehen technische Risiken, dass sich das 4teES nicht nahtlos und störungsfrei in den bereits laufenden Dienstbetrieb integrieren lässt, wenn es nicht baugleich geliefert wird. Deshalb besteht aus einsatztaktischer Sicht die Prämisse, dass es in seiner Ausstattung und Handhabung der Baureihe OPV 86 BP entspricht. Zudem werden die Besatzungen in ihren Aufgaben rotierend eingesetzt und sind für den Schiffstyp mit seinen komplexen Ausrüstungskomponenten ausgebildet. Auch das einsatzrelevante Handling und Zusammenwirken von verschiedenen Führungs- und Einsatzmitteln, werden von Besatzungen und polizeilichen Einsatzkräften regelmäßig geschult. Mit dem baugleichen „4ten ES“ soll eine krisenfeste Nutzung und Einsatzfähigkeit auch in stressigen Einsatzlagen gewährleistet werden. (weiter unter VII.2.2))
Hier weiter zu unter VII.2.1) begonnen Ausführungen der Gründe für die Änderung: Wirtschaftliche Risiken bestehen u. a. in erneut aufzuwendenden Kosten für Konstruktions- und Bauunterlagen, sowie deren Prüfung und Zulassung durch Planungsbüro, Bauaufsicht und Zertifizierer. Eine Baugleichheit kann nur von der bisherigen Auftragnehmerin erbracht werden. Der Preis der Auftragsänderung wird um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht.