Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich “Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich “Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021)
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich “Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“ (V1-2021).
IN4climate.NRW GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen.
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und ausnahmsweise auch in Berlin, Brüssel u. Benelux notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Die IN4climate.NRW GmbH ist eine Landesgesellschaft (100 %) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE).
Am 29. September 2020 wurde die Neuaufstellung der operativen Klima- und Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine Erweiterung der IN4climate.NRW GmbH sollen perspektivisch alle klima- und energiepolitischen Aktivitäten des Landes zukünftig in dem Auftraggeber als einer Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) gebündelt werden. Die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) dient dabei als zentraler Treiber zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Jahr 2021 dient zunächst der strukturellen Erweiterung sowie dem personellen Aufbau der Landesgesellschaft. Mit Beginn des Jahres 2022 soll die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) ihre erweiterten inhaltlichen Aktivitäten aufnehmen. Dieser Auftrag dient der Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“.
Im Rahmen der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen soll die Energieversorgung NRWs integriert, d. h. sektoren- und infrastrukturübergreifend betrachtet werden. Während die Energiewende in der Vergangenheit überwiegend singulär auf den Stromsektor abzielte, wächst mit dem Erfordernis der Treibhausgasminderung sämtlicher Sektoren im Hinblick auf die zukünftige Energieversorgung die Bedeutung und die Notwendigkeit einer systemischen Gesamtbetrachtung. Neben einer Betrachtung von gesicherten, innovativen und klimafreundlichen Erzeugungsstrukturen im Sinne eines umfassenden Umbaus der Energiebereitstellung durch den ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien und Neubau klimafreundlicher Kraftwerkskapazitäten umfasst dieser integrative Ansatz dabei ebenso die Einbeziehung weiterer Energieverbrauchssektoren (z. B. Wärme, Industrie und Verkehr) und deren zunehmendes Zusammenwachsen sowie eine übergreifende Betrachtung von Energieinfrastrukturen als wesentliche Voraussetzung für die Hebung von Optimierungspotenzialen.
In Anlehnung an die Energieversorgungsstrategie NRW ist das strategische Hauptziel der Leistungserbringung des AN, mit umfangreichen Maßnahmen einen Beitrag zur Identifizierung der konkreten Chancen und Potenziale einer integrierten, systemischen Betrachtung der Energieversorgung in NRW im Sinne der obigen Ausführungen zu leisten und gemeinsam mit relevanten Zielgruppen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung und Initiierung von konkreten Umsetzungsprojekten in NRW im Hinblick auf relevante Handlungsfelder der Energieversorgungsstrategie NRW anzustoßen und zu begleiten.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des AGs bei der Umsetzung der vorstehenden Ziele.
Die Details der zu erbringenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Der Schwerpunkt der Leistungen des AN wird sich auf die folgenden 5 Arbeitsbereiche beziehen.
Diese Arbeitsbereiche sind:
— Innovative versorgungssichere Energiesysteme,
— Integrierte Energieinfrastrukturen,
— Smart Grid und Verteilnetze der Zukunft,
— Flexibilität und Speicher,
— Energiewende-Teilhabe und Diskurs.
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr – d. h. bis zum 31.12.2025 – zu verlängern.
Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.5.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen (Drittunternehmen) im Teilnahmeantrag benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monat ist, vorzulegen. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags beruft (§ 47 VgV) und die selbst nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB – Formular 521 EU: Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Hat ein Bewerber/Bieter mit dem Teilnahmeantrag für bestimmte Leistungsteile noch keinen Namen für einen Unterauftragnehmer eingetragen, hat der Bieter spätestens mit Einreichung eines endgültigen Angebots ein vollständig ausgefülltes Formular 521 EU für jeden dann konkret zu benennenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die Formulare 521 EU können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag und/oder den Angeboten von im Formular 532 EU bereits benannten Unterauftragnehmern eingereicht werden.
3. Bewerberstruktur – Formular 531 EU: Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss das Formular 531 EU (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) enthalten. Dieses ist – sofern einschlägig – vollständig auszufüllen und einzureichen.
4. Unterauftragnehmerleistungen – Formular 532 EU: Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular ist entsprechend vollständig auszufüllen. Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Bieter hat spätestens mit der Einreichung eines endgültigen Angebots, den Firmennamen und Sitz von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Teilnahmeantrag und/oder den Angeboten die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bewerber für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und einzureichen.
5. Drittunternehmen – Formular 532 EU: Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen (vgl. Ziffer 3.7.3 der Teilnahmebedingungen), ist mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
6. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen/Unterauftragnehmer – Formular 533 EU: Sofern sich der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche und/oder die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen beruft/en, ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser Drittunternehmen durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen.
Hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Unterauftragnehmer (die nicht ohnehin gleichzeitig eignungsleihende Drittunternehmen sind) in Formular 532 EU namentlich benannt, ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser benannten Unterauftragnehmer durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen. Der Bieter hat spätestens mit der Abgabe des Endgültigen Angebots, für die dann auch namentlich zu benennenden Unterauftragnehmer auch ein vollständig ausgefülltes Formular 533 EU nachzureichen, wenn mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Erstangebot die entsprechenden Einreichungen des Formular 533 EU noch nicht erfolgt sind.
7. Gesamtumsatz – Formular U: Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe), an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben.
Zu Eignungskriterium 7: Der Bewerber muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu machen.
9. Referenzprojekte Beratung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Beratung-EW bzw. Formular R-Beratung-ET) hinsichtlich der Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden bzgl.
(1) Erstellung von (Markt-)Analysen, Gutachten, Studien, Handlungsempfehlungen, Stellungnahmen; oder
(2) Durchführung von Umsetzungsvorhaben oder fachliche Mitwirkung in (Pilot-)Projekten; oder
(3) Aufbau/Betreuung von Multi-Stakeholder-Netzwerken (zusammen „Leistungsbereiche Beratung“).
Die Referenzprojekte im Hinblick auf die vorstehenden 3 Leistungsbereiche Beratung müssen entweder einen energiewirtschaftlichen Fokus oder einen energietechnischen Fokus haben sowie jeweils stets einen eindeutigen thematischen Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „thematischer Bezug“) aufweisen. Der Begriff „energiewirtschaftlich“ meint hier Referenzen, bei denen primär ökonomische, energiepolitische oder regulatorische Fragestellungen bzgl. Energieversorgungssystemen bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die Funktionsweise oder Weiterentwicklung von Energiemärkten (Energiemarktdesign); oder die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieanlagen, Energieträgern oder Technologien im Bereich der Energieversorgung; oder die Modellierung von Energiemärkten; oder die Regulierung von Marktakteuren im Energiesektor; oder die Ausgestaltung von marktwirtschaftlichen Anreizen im Bereich der Energieversorgung (z. B. Preisgestaltung, Steuern, Abgaben, Umlagen); oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energieversorgung; oder die Projektierung, Realisierung und der Betrieb entsprechender Vorhaben einschließlich der einschlägigen Genehmigungsregime; oder die Ausgestaltung von Förderinstrumenten im Bereich der Energieversorgung; oder die Erarbeitung oder Umsetzung von energiepolitischen Strategien/Zielsetzungen (z. B. Ausbaupfade für Technologien, Energiewende-Ziele, Kohleausstieg) Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistungen waren. Der Begriff „energietechnisch“ meint hier Referenzen, bei denen primär technische Fragestellungen im Hinblick auf Bereitstellung/Erzeugung, Transport, Verteilung, Verbrauch sowie Speicherung von Energie (Strom, Gas, Wärme) bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die technische Funktionsweise, Weiterentwicklung oder Optimierung von Energieanlagen (z. B. Erzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, leitungsgebundene Infrastrukturen, Power-to-X); oder die Betriebsführung von Energieanlagen (z. B. leitungsgebundene Infrastrukturen) oder deren technische Optimierung; oder die technischen Anforderungen an einzelne Elemente des Energiesystems; oder die Begleitung technischer Innovationen und Entwicklungen in der Energiewirtschaft Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistung waren.
10. Referenzen Projektentwicklung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Projektentwicklung) bzgl.
(1) der Initiierung oder Begleitung von (Pilot-)Projekten; oder
(2) Projektkonsortien; oder der Beratung über die Inanspruchnahme von Förder- oder Investitionsmitteln für Projekte; oder
(3) der Recherche und Aufbereitung von Informationen im Hinblick auf verfügbare Förder- oder Investitionsmittel und -instrumente auf Ebene der Bundesländer, des Bundes oder der EU; oder
(4) der Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
(5) Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen; oder
(6) des Projektmanagements oder der Konsortialführerschaft von Förderprojekten (zusammen „Leistungsbereiche Projekte“) jeweils mit eindeutigem inhaltlichem Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „inhaltlicher Bezug“) haben.
11. Referenzprojekte Öffentlichkeitsarbeit: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) bzgl. der Erbringung von Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen mit energiewirtschaftlichem oder energietechnischem Fokus (wie oben definiert).
Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ werden vorliegend die nachfolgenden Leistungen verstanden:
(1) Fachliche und konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
(2) fachliche Konzeptionierung/Durchführung von Veranstaltungen.
Zu Eignungskriterium 8: In den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) muss die durchschnittliche Beschäftigtenzahl/Zahl der Führungskräfte zusammen mindestens jährlich 30 Personen – Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bewerber kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Zu Eignungskriterium 9: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten 3 Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energiewirtschaftlichem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 80 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat (Formular R-Beratung-EW).
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten 3 Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energietechnischem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 40 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat (Formular R-Beratung-ET).
Zu Eignungskriterium 10: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand einer der oben beschriebenen Leistungsbereiche Projekte mit jeweils eindeutigem inhaltlichem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 20 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat.
Zu Eignungskriterium 11: Es sind mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 01.2017 und 02.2021) einzureichen, deren Auftragsgegenstand einer der oben beschriebenen Leistungsbereiche war.
Der Auftraggeber berücksichtigt bzgl. aller geforderten Referenzen Referenzangaben der letzten 4 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 01.2017 und 02.2021 –. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Vierjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d. h. innerhalb der letzten 4 Jahre (Zeitraum zwischen 01.2017 und 02.2021), bereits erbracht wurden. Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt. Die Referenzprojekte sind durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars detailliert zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über die Vergabeplattform der Kontaktstelle statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.