Ausarbeitung einer Datenschutzberatung und eines Rechtsgutachtens für die Entwicklung der Plattform Telemedizin@NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0086-OK-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausarbeitung einer Datenschutzberatung und eines Rechtsgutachtens für die Entwicklung der Plattform [removed]
Im Rahmen der Erstellung der Plattform [removed] soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung
— Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts angepasst an aktuelle Gegebenheiten (inkl. Risikoanalyse und Definition erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen),
— Vorbereitung, Beratung und Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb des Projektrahmens,
— Durchführung von Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter des UKA auf Anforderung,
— Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens oder einer juristischen Stellungnahme in Bezug auf die Fragestellung zur Arzthaftung bei Verwendung von Telemonitoring-Daten.
EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens [removed])
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe x-tention Informationstechnologie GmbH DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de