Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ in Jülich – Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-010-WB-GP
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brainergy-park.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ in Jülich – Generalplanung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen: der „Brainergy Park Jülich“. Träger des Brainergy Park Jülich ist die Brainergy Park Jülich GmbH. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz.
Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein.
Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten.
Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 8 000 m2 BGF unter anderem Labore für die Erprobung technischer Neuerungen, Kreativ- und Workshopflächen für Forschung und Industrie und Büroflächen für Startups und Kleinunternehmen Platz bietet.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener, zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 mit 25 Teilnehmern in der ersten Phase und bis zu acht Teilnehmern in der zweiten Phase mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Planern der Technischen Ausrüstung.
Insgesamt wird ein Auftrag an einen Generalplaner für die unter Kapitel 6 des Bewerbermemorandums aufgelisteten Leistungen vergeben. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erfolgt eine weitere Konkretisierung des Auftragsgegenstandes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Neben den nachstehenden eingeladenen Büros werden weitere 17 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Ziff. a)) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die Teilnahmebedingungen.
Im Rahmen des Wettbewerbs sind interdisziplinäre Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplanern der Technischen Ausrüstung zu beteiligen. Es sind zwingend alle o.g. Disziplinen am Wettbewerb zu beteiligen. Die weiteren Planer für die Erbringung der weiteren Leistungsbilder gemäß Kapitel 6 müssen erst zum anschließenden VgV-Verfahren benannt werden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt, ein teilnahmeberechtigter Landschaftsarchitekt und ein teilnahmeberechtigter TA-Planer angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind zunächst nur Unterlagen zum federführenden Architekten einzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des federführenden Bewerbers (Büroname),
— Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll,
— Kontaktdaten des Bewerbers / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— für den federführenden Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013,
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
Nur die ausgewählten Bewerber müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen die im Bewerbermemorandum unter Kapitel 5 genannten zusätzlichen Unterlagen für die weiteren beteiligten Disziplinen einreichen.
Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den TA-Planer erforderlichen Referenzliste, die zwingend vorzulegen ist – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb „nicht“ notwendig.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 17 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 17 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit allen Preisträgern statt. Weitere Informationen zu den dann geforderten Eignungskriterien finden sich im Bewerbermemorandum.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Architekt/Landschaftsarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
b) TA-Planer, Tragwerksplaner, Bauphysiker: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland bzw. in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig;
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
— Freiraumplanerische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Qualität des Technikkonzepts,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.
Für Anerkennungen steht eine Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Ge-samtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Jedes Büro, das für die erste Phase eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer).
Jedes Büro, das für die zweite Phase eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer).
Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum sich anschließenden VgV-Verfahren können dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D780
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/