Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ in Jülich – Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-010-WB-GP

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brainergy-park.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43D780/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43D780
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ in Jülich – Generalplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-010-WB-GP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen: der „Brainergy Park Jülich“. Träger des Brainergy Park Jülich ist die Brainergy Park Jülich GmbH. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz.

Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein.

Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten.

Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Experimentalgebäude „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 8 000 m2 BGF unter anderem Labore für die Erprobung technischer Neuerungen, Kreativ- und Workshopflächen für Forschung und Industrie und Büroflächen für Startups und Kleinunternehmen Platz bietet.

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener, zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 mit 25 Teilnehmern in der ersten Phase und bis zu acht Teilnehmern in der zweiten Phase mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Planern der Technischen Ausrüstung.

Insgesamt wird ein Auftrag an einen Generalplaner für die unter Kapitel 6 des Bewerbermemorandums aufgelisteten Leistungen vergeben. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erfolgt eine weitere Konkretisierung des Auftragsgegenstandes.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.

Neben den nachstehenden eingeladenen Büros werden weitere 17 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Ziff. a)) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die Teilnahmebedingungen.

Im Rahmen des Wettbewerbs sind interdisziplinäre Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplanern der Technischen Ausrüstung zu beteiligen. Es sind zwingend alle o.g. Disziplinen am Wettbewerb zu beteiligen. Die weiteren Planer für die Erbringung der weiteren Leistungsbilder gemäß Kapitel 6 müssen erst zum anschließenden VgV-Verfahren benannt werden.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

a) Teilnahmebedingungen

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt, ein teilnahmeberechtigter Landschaftsarchitekt und ein teilnahmeberechtigter TA-Planer angehört.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind zunächst nur Unterlagen zum federführenden Architekten einzureichen.

Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

— Name des federführenden Bewerbers (Büroname),

— Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll,

— Kontaktdaten des Bewerbers / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft,

— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,

— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,

— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,

— für den federführenden Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),

— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013,

— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,

Nur die ausgewählten Bewerber müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen die im Bewerbermemorandum unter Kapitel 5 genannten zusätzlichen Unterlagen für die weiteren beteiligten Disziplinen einreichen.

Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den TA-Planer erforderlichen Referenzliste, die zwingend vorzulegen ist – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb „nicht“ notwendig.

Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 17 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:

Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 17 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit allen Preisträgern statt. Weitere Informationen zu den dann geforderten Eignungskriterien finden sich im Bewerbermemorandum.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Architekt/Landschaftsarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

b) TA-Planer, Tragwerksplaner, Bauphysiker: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland bzw. in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig;

Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.

Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
kadawittfeldarchitektur, Aachen (Objektplanung Gebäude) mit KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld (Objektplanung Freianlagen) und Drees & Sommer SE, Köln (Fachplanung Technische Ausrüstung)
HENN GmbH, München (Objektplanung Gebäude) mit LATZ+PARTNER LandschaftsArchitektur Stadtplanung, Kranzberg (Objektplanung Freianlagen) und Happold Ingenieure GmbH, Berlin (Fachplanung Technische Ausrüstung)
SCOPE Architekten GmbH, Stuttgart (Objektplanung Gebäude) mit bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart (Objektplanung Freianlagen) und Pfeil & Koch ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG, Stuttgart und Ruß Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin (Fachplanung Technische Ausrüstung)
JSWD Architekten GmbH & Co.KG, Köln (Objektplanung Gebäude) mit Land Germany GmbH, Düsseldorf (Objektplanung Freianlagen) und TEN, Aachen (Fachplanung Technische Ausrüstung)
Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart (Objektplanung Gebäude) mit Studio Grijsbach Landschaftsarchitektur, Bergisch Gladbach (Objektplanung Freianlagen) und Winkels/Pudlik Beratungsgesellschaft für Regenerative Energiewirtschaft und Versorgungstechnik mbH, MS (TA)
schneider+schumacher Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Objektplanung Gebäude) mit GTL Michael Triebswetter Landschaftsarchitekt, Kassel (Objektplanung Freianlagen) und ZWP Ingenieur-AG, Wiesbaden (Fachplanung Technische Ausrüstung)
Baumschlager Eberle Architekten (BE Berlin GmbH) (Objektplanung Gebäude) mit Locodrom Landschaftsarchitekten GbR, Berlin (Objektplanung Freianlagen) und Ingenieurbüro Liebert Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Hüfingen (Fachplanung Technische Ausrüstung)
Hascher Jehle Design GmbH, Berlin (Objektplanung Gebäude) mit hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin (Objektplanung Freianlagen) und Lindschulte + GGL Ingenieurgesellschaft mbH, Krefeld (Fachplanung Technische Ausrüstung)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:

— Städtebauliche und architektonische Qualität,

— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,

— Freiraumplanerische Qualität,

— Raumprogramm und Funktionalität,

— Qualität des Technikkonzepts,

— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).

b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

— termingerecht eingegangen sind,

— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,

— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.

Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,

2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,

3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.

Für Anerkennungen steht eine Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.

Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Ge-samtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.

Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Jedes Büro, das für die erste Phase eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer).

Jedes Büro, das für die zweite Phase eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer).

Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frank Drewes, Brainergy Park Jülich GmbH
Jürgen Frantzen, Bürgermeister, Gemeinde Titz
Axel Fuchs, Bürgermeister, Stadt Jülich
Frank Rombey, Bürgermeister, Gemeinde Niederzier
Martin Schulz, Baudezernent, Stadt Jülich
Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart (angefragt)
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus (angefragt)
Andrea Georgi-Tomas, Architektin, Darmstadt (angefragt)
Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden (angefragt)
Prof. Dirk Müller, TA-Ingenieur, RWTH Aachen (angefragt)
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen (angefragt)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum sich anschließenden VgV-Verfahren können dem Bewerbermemorandum entnommen werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D780

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2021

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