Erweiterung Kreishaus Euskirche, hier: Hohlraum- und Doppelboden Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VOB-EU/21-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2251 / 15-194
Fax: +49 2251 / 15-405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kreishaus Euskirche, hier: Hohlraum- und Doppelboden
Aufgabe ist die Erstellung eines Erweiterungsbaus des Kreishauses Euskirchen mit der Integration einer Leitstelle. Das vorliegende Verfahren umfasst den Einbau von Hohlraum- und Doppelböden mit Fließ- und Trockenestrich.
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Hohlraum- und Doppelböden bestehend aus:
— Baustelleneinrichtung,
— Doppelböden mit Trockenestrich,
— Hohlraumböden mit Fliessestrich,
— Arbeiten auf Nachweis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen
Vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist (soweit rechtlich erforderlich) sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
b) formlose, unterschriebene Eigenerklärung zu der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Die Unterlagen zu a) und b) können in einer formlosen Erklärung zusammengefasst werden.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Liste der vom Bieter erbrachten Leistungen mit einem Bauvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume sowie der Referenzen mit Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten (Referenzliste).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Euskirchen, Zi. A330, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Die Ergebnisse der Angebotsöffnung werden den beteiligten Bietern über das Vergabeportal mitgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYN9Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.