FE 70.0964/2020 Optimierung von Verhalten, Regelung und baulicher Situation in Kreuzungssituationen zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky--FE 70.0964/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 70.0964/2020 Optimierung von Verhalten, Regelung und baulicher Situation in Kreuzungssituationen zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr
FE 70.0964/2020 Optimierung von Verhalten, Regelung und baulicher Situation in Kreuzungssituationen zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr.
Hochwertige und leistungsfähige Verbindungen für Radfahrer finden in Deutschland zunehmend Anwendung. So sind entsprechende Projekte, wie z. B. Radschnellwege oder Radvorrangrouten bereits fertiggestellt bzw. in konkreter Planung. Außerdem existieren zahlreiche unabhängig trassierte Radverbindungen bspw. auf ehemaligen Bahntrassen, die in Ansätzen vergleichbare Reisegeschwindigkeiten und komfort bieten oder hohe Radverkehrsstärken aufweisen.
An Knotenpunkten solcher Verbindungen mit dem übrigen Netz sind jedoch häufig uneinheitliche bauliche Gestaltungen und Verkehrsregelungen zu beobachten, was wiederum zu Unklarheiten und Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern führt.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Empfehlungen abzuleiten, unter welchen Konstellationen und Voraussetzungen (z. B. Verkehrsstärken und -zusammensetzung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs, Verbindungsfunktionsstufen, netzübergreifende Betrachtung etc.) welche Art der Ausführung und Regelung entsprechender Knotenpunkte vorzusehen ist, um eine hohe Akzeptanz zu fördern.
Neben einer Darstellung des aktuellen Kenntnisstandes bildet eine Zusammenstellung derzeit vorhandener Umsetzungen die Basis.
An einer ausreichenden Anzahl von Knotenpunkten soll eine Bewertung der Verkehrssicherheit mittels Analyse des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer erfolgen. Dabei sind insbesondere aus wahrnehmungspsychologischer Sicht die Aspekte der Einheit von Bau und Betrieb berücksichtigen.
Dies gilt auch für Angaben zur Akzeptanz der Verkehrsregelung durch die Verkehrsteilnehmer, welche zusätzlich zu den Verhaltensbeobachtungen durch Befragungen generiert werden sollen.
In die Bewertung der Verkehrssicherheit sollen ferner vorhandene Daten zum Unfallgeschehen im Bereich der Knotenpunkte eingehen.
Die Ergebnisse sind zur Einarbeitung in das Regelwerk aufzubereiten.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in den Fachbereichen Straßenentwurf und/ oder Verkehrssicherheit – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrung mit der Erarbeitung von Regelwerken oder Wissensdokumenten zu den Fachbereichen Straßenentwurf und/ oder Verkehrssicherheit – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen – Nachgzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.