Pflege und Weiterentwicklung des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS) Referenznummer der Bekanntmachung: V 11 2020 0000 0074
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesjustizamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS) inklusive der Open Source Umgebung Camunda (Community) in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.9.2021 und beträgt maximal 4 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis einschließlich 31.8.2027, verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS) inklusive der Open Source Umgebung Camunda (Community). Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.9.2021 und beträgt maximal 4 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis einschließlich 31.8.2027, verlängern.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS) inklusive der Open Source Umgebung Camunda (Community), die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS) inklusive der Open Source Umgebung Camunda (Community) (optional).
Einzelheiten können den Teilnahmebedingungen unter Nr.1.2 bis 1.4 entnommen werden.
Bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.8.2027.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Überprüfung der Eignung gemäß § 42 VgV, also der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bewerber Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Geprüft wird, ob die vom Bewerber geforderten Eigenerklärungen und Angaben vollständig dem Teilnahmeantrag beigefügt und sämtliche Ausschlusskriterien erfüllt sind.
Danach erfolgt eine Bewertung der Angaben des Bewerbers zu den in Anlage 5 zum Teilnahmeantragsschreiben abgefragten Bewertungskriterien (B-Kriterien) über eine Skala von 0 bis 10 Punkten, die mit der zugeordneten Gewichtungsprozentzahl multipliziert werden.
Nach dem Ergebnis werden die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung geeigneten Bewerber ausgewählt. Die hierfür in Betracht zu ziehenden Bewerber müssen insgesamt im Rahmen der abgefragten Bewertungskriterien mindestens 60 % der maximalen Eignungspunkte erreichen.
Entsprechend § 51 VgV wird die Vergabestelle aus grundsätzlich geeigneten Bewerbern eine Auswahl treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf 5 beschränkt wird.
Sollen für die Durchführung der angebotenen Leistungen Unterauftragnehmer/dritte Unternehmen einbezogen werden, sind die für die Eignungsprüfung der Unternehmen, bezogen auf deren Leistungsanteil, relevanten Unterlagen ebenfalls beizufügen, sofern Sie sich dieser Unternehmen zum Nachweis der Eignung im Sinne der Eignungsleihe bedienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Das Fachverfahren VEGAS hat über das Projekt Orbit Release 2.0 folgende Entwicklungsvorhaben, die wahrscheinlich nicht von 2023 starten können und mindestens eine Laufzeit von drei Jahren haben werden:
— die Anpassung des Fachverfahrens an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen bzw. geänderte Anforderungen der Verfahrensnutzer,
— die Anpassung des Fachverfahrens aufgrund von Systemaktualisierungen (Änderungen im Betriebssystem, SQL-Server, o.ä.),
— die Prüfung von Vorgaben zu Änderungen der Systemkonfiguration und die Umsetzung der daraus ggf. resultierenden Anpassungen der Fachverfahren,
— die Erstellung von Skripten, die für die System- und Datenbankadministration benötigt werden und
— die Fortschreibung der Dokumentation.
Die genannten Entwicklungsvorhaben können mit Ausnahme der Dokumentation nicht parallel realisiert, sondern müssen nacheinander geplant, konzipiert und umgesetzt werden. Jedes Vorhaben für sich hat eine sehr hohe Komplexität und erfordert den Einsatz aller verfügbaren Ressourcen.
Es bestünde die Gefahr, dass, sofern der Rahmenvertrag nur für vier Jahre ausgeschrieben werden sollte, mitten im Projekt der Dienstleister gewechselt werden müsste. Vor diesem Hintergrund könnte mit dem Projekt Orbit 2.0 unter diesem Vertrag nicht begonnen werden. Dies würde wiederum zu weiteren Verzögerungen des Fachverfahrens führen.
Durch das Verfahren soll ein Datenaustausch mit anderen EU-Staaten - in der ersten Stufe mit der Niederlande - möglich sein. Auf die Planung und Terminsetzung hat das BfJ nur einen sehr geringen Einfluss.
Eine Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren gefährdet demnach die technische Realisie-rung des Fachverfahrens und kann dazu führen, dass das BfJ seinen gesetzlichen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
IT-Vergabestelle,
Sachgebiet V 11
Hausanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn, Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.