Generalplanung Libellen-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: F036/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung Libellen-Grundschule

Referenznummer der Bekanntmachung: F036/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanerleistungen Libellen Grundschule.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund

Viktoriastraße 15

44135 Dortmund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Libellengrundschule wurde 2009 errichtet. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Gebäudes beträgt ca. 2 945 m2. Das 2-geschossige Schulgebäude weist eine Gebäudehöhe von +7.40 m ab OK GOK auf. Die Außenmaße betragen ca. 52,50 m x 31,20 m. Das Tragwerk zeichnet sich durch eine klare Tragwerksstruktur mit tragenden Mauerwerkspfeilern und Stahlbetonunterzügen in den Außenachsen und tragenden Mauerwerksinnenwänden aus. Im 1.OG gibt es zusätzlich eine wandartige Stahlbeton- Scheibe. Der Massivbau besteht aus einer elastisch gebetteten Stahlbetonbodenplatte und den Geschossdecken aus BRESPA Spannbetonhohldielen. Im Bereich Küche und Sanitäranlagen wurde eine Ortbetondecke verbaut. Die Lochfassade ist mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) versehen. Auf dem Flachdach befindet sich eine Photovoltaikanlage. Das Bestandsgebäude wurde nicht für eine optionale Aufstockung konzipiert. Der Standort muss um einen weiteren 4. Schulzug erweitert werden. Aktuell ist dieser Schulzug in Containern auf dem Schulgelände untergebracht. Aufgrund fehlender Erweiterungsflächen auf dem Schulgrundstück soll die Erweiterung durch eine Aufstockung realisiert werden. Des Weiteren ist es zur Realisierung eines modernen pädagogischen Konzeptes erforderlich, dass in den beiden Bestandsgeschossen raumstrukturelle Veränderungen vorgenommen werden. Die Flächen der Umbauten im Bestand betragen ca. 1 430 m2 auf 2 Etagen. Die Fläche der Aufstockung beträgt ca. 1 472 m2 (BGF).

Die technischen Anlagen sind auf dem aktuellen Stand der Technik (2009). Im Rahmen der Maßnahme sind die technischen Anlagen um die Aufstockung zu erweitern und im Bestand durch die Umbauten anzupassen. Die Wärmeversorgung erfolgt über die Nutzung von Erdwärme. (Erdwärmesonden mit Pufferspeicher) Die Anlage ist nur für die vorhandenen Flächen ausgelegt. Eine Aufrüstung der Wärmeversorgung für das zusätzliche Geschoss ist erforderlich. Die vorhandene Photovoltaikanlage auf dem Dach wird im Rahmen der

Baumaßnahme demontiert und kann aufgrund der Lasten nicht wieder verbaut werden. Eine Nutzung auf einem anderen Gebäude wird z. Zt. durch den Auftraggeber geprüft. Die bestehende Aufzugsanlage ist um das zusätzliche Geschoss zu erweitern. Durch die Erweiterung und die Umbauten im Bestand ist der Brandschutz neu zu bewerten und das bestehende Brandschutzkonzept ist fortzuschreiben.

Die Maßnahmen sind nicht im laufenden Schulbetrieb zu realisieren. In unmittelbarer Nähe wird derzeit eine Schule abgerissen. Das frei werdende Gelände wird für ein Ausweichquartier vorbereitet. Das Ausweichquartier ist in Form von anzumietenden Containeranlagen vorgesehen. Die Planung und Ausführung dieser Maßnahme ist ebenfalls Teil der Generalplanerleistungen.

Das Projekt wird über das Sondervermögen GVVF finanziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 55
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Kosten:

Die ca. Gesamtbaukosten für die Aufstockung und Umbauten im Bestand werden voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 200-600 nach DIN 276) betragen.

Die ca. Gesamtkosten für die mobilen Raumeinheiten werden voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR Brutto (KG 200-500 nach DIN 276) betragen.

Leistungsinhalte:

Insgesamt werden folgende Generalplanerleistungen ausgeschrieben:

— Objektplanung nach § 34 HOAI.

Grundleistungen aus dem Leistungsbild Gebäude unter Bezug auf § 34 und Anlage 10.1

HOAI: Lph. 1 bis 6, 8 und 9:

— Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI.

Grundleistungen aus dem Leistungsbild Technischen Ausrüstung unter Bezug auf § 55 und Anlage 15.1 HOAI: Lph. 1 bis 6, 8 und 9,

— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI:

Grundleistungen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung unter Bezug auf § 51 Abs. 1 und Anlage 14.1 HOAI: Lph. 1 bis 6,

— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI:

Grundleistungen aus dem Leistungsbild Freianlagen unter Bezug auf § 39 und Anlage 11 HOAI: Lph. 1 bis 6, 8 und 9.

— Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI Bauphysik, für die Leistungsbilder Wärmeschutz, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik: Lph. 1 bis 6,

— Beratungsleistungen für das Leistungsbild Brandschutz; Lph. 1-3,4,8,

— SiGeKo für die Planungs- und Ausführungsphase nach AHO-Heft Nr. 15.

Stufenweise Beauftragung:

Für die oben genannten Maßnahmen ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Lph. 1-3 | Lph. 4-6 | Lph. 8 | Lph. 9).

Termine:

Die Planungsphase einschließlich der Ausführungsvorbereitung (Lph. 6) muss gemäß Rahmenterminplan im 3. Quartal 2021 abgeschlossen sein. Die Ausführungsphase (Lph. 8) wird voraussichtlich 10 Monate betragen.

Die Baufertigstellung ist zum Anfang des 3. Quartals 2022 vorgesehen. Die Planungsbeteiligten sind angehalten, den angedachten Fertigstellungstermin zwingend einzuhalten.

Der folgende grobe Entwurf einer Terminplanung beruht auf ersten Annahmen des Auftraggebers.

Der Terminplan wird nach der Beauftragung durch den Generalplaner verifiziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt.

— Lph. 1 bis 4 inkl. Einreichung Bauantrag bis KW 8, 2021,

— Lph. 5 und 6 inkl. Abstimmungen der Leistungsverzeichnisse mit dem AG: bis KW 29, 2021,

—— Baubeginn: spätestens KW 41, 2021,

—— Fertigstellung/Übergabe: 3. Quartal 2022.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen – Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung – vom 20.8.2014 – IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.

Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Bereitstellung der Unterlagen:

Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYTP6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird

(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2021

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