Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Schadstoffsanierung Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 03-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Schadstoffsanierung Bestandsgebäude
Im Rahmen der anstehenden Schadstoffsanierung sind im Gebäude der Walburgisschule unterschiedliche Bauteile und Baustoffe im Vorfeld zur Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme gem. den geltenden Vorschriften fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den zu demontierenden bzw. zu sanierenden Schadstoffen/Bauteilen um asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen auf Wandflächen, Fensterelementen mit asbesthaltigen Dichtungskitten, PCB-belastete Anstriche auf Wandflächen und Metalloberflächen, KMF-Isolierungen und Dämmungen an bautechnischen Einbauten und Komponenten der Haustechnik sowie vereinzelte PAK-Belastungen an bautechnischen Dämmungen im Fußbodenaufbau und an Rohrleitungen. Es sind im Rahmen der Maßnahme ebenfalls diverse schadstofffreie Arbeiten an bau- und haustechnischen Komponenten durchzuführen, wie z. B. die Demontage von Bodenbelägen, Gipskartonbauteilen, Einrichtungen, Inventar, Rohrleitungen, Kabel und sonstige Elektrokomponenten, Heizungs- und Kesselanlagen etc.. Die umfangreichen Schadstoffmaßnahmen erstrecken sich vom Kellergeschoss (KG) über das Erdgeschoss (EG) zum Obergeschoss (OG). Im Dachgeschoss (DG) sind lediglich einzelne lokale Demontagen von technischen Anlagen mit geringen Schadstoffbelastungen durchzuführen.
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl Walburgisschule,
Paul-Gerhard-Straße 17, 59457 Werl
Im Rahmen der anstehenden Schadstoffsanierung sind im Gebäude der Walburgisschule unterschiedliche Bauteile und Baustoffe im Vorfeld zur Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen gem. den geltenden Vorschriften fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den zu demontierenden bzw. zu sanierenden Schadstoffen/Bauteilen um asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen auf Wandflächen, Fensterelementen mit asbesthaltigen Dichtungskitten, PCB-belastete Anstriche auf Wandflächen und Metalloberflächen, KMF-Isolierungen und Dämmungen an bautechnischen Einbauten und Komponenten der Haustechnik sowie vereinzelte PAK-Belastungen an bautechnischen Dämmungen im Fußbodenaufbau und an Rohrleitungen. Es sind im Rahmen der Maßnahme ebenfalls diverse schadstofffreie Arbeiten an bau- und haustechnischen Komponenten durchzuführen, wie z. B. die Demontage von Bodenbelägen, Gipskartonbauteilen, Einrichtungen, Inventar, Rohrleitungen, Kabel und sonstige Elektrokomponenten, Heizungs- und Kesselanlagen etc.. Die umfangreichen Schadstoffmaßnahmen erstrecken sich vom Kellergeschoss (KG) über das Erdgeschoss (EG) zum Obergeschoss (OG). Im Dachgeschoss (DG) sind lediglich einzelne lokale Demontagen von technischen Anlagen mit geringen Schadstoffbelastungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle.
IHK oder vergleichb. Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Handeslsregisterauszug,
— Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Nur gültig im Original, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Unterschriften oder als beglaubigte Kopie)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
— Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme für Haftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR und für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor Einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die
Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde.
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor, auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Technischen Leitungspersonal,
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
— Sachkundenachweis nach Anlage 3 der TRGS 519 der Mitarbeiter mit Kennzeichnung des geplant einzusetztenden Personals bei der Schadstoffsanierung,
— Gültiger Zulassungsbescheid nach der Gefahrstoffverordnung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten in Gebäuden oder Anlagen, die Schwach gebundene Asbestprodukte erhalten
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
— Vom Bauherrn ist eine Bauwesenversicherung abgeschlossen worden, an der sich der Bieter im Auftragsfall mit 0,3 % der Auftragssumme zu beteiligen hat. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR .
— Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Berbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,2 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
— Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
— Sicherheitsleistung für Mängelansprüche die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 28.1.2021!
— Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen,
— Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
— Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB93KS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.