Erbringung von Zulassungsdienstleistungen militärisch Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Zulassungsdienstleistungen/05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Zulassungsdienstleistungen militärisch
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Zulassungsdienstleistung militärisch.
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Diese Zulassungsdienstleistung erfolgt über die militärische Zulassungsstelle, Zentrum Kraftfahrwesen Bundeswehr (ZKfWBw), Hardter Str. 9 in 41179 Mönchengladbach.
Die von dem Auftraggeber bereitgestellten Fahrzeugunterlagen sind in Troisdorf, Abteilung Zulassung, abzuholen und vollständig zur militärischen Zulassungsstelle zu liefern.
Nach erfolgter Zulassung werden die Unterlagen wie folgt bearbeitet:
— ZB II (Zulassungsbescheinigung II) und weitere Dokumente (Gutachten, COC etc.) sind zur BwFuhrparkService GmbH nach Troisdorf, Abteilung Zulassung, zurück zu liefern, gleiches gilt für neu erstellte Ersatzdokumente,
— Die ZB I (Zulassungsbescheinigung II) und die Fahrzeugkennzeichen (Nummernschilder) werden in einem Gesamtpaket zum vorgegebenen Standort gesendet. Diese Leistung inkludiert den Transport und die Konfektionierung von dazugehörigen Fahrzeugunterlagen und zusätzlichen Inhalten, wie z. B. Tankkarten.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungsumfang ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf Zulassungsdienstleistungen im Allgemeinen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Geschäftsjahr aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erforderlich.
Hinweis: Grundlage für die Angabe der Umsätze sind die Jahre 2017, 2018 und 2019, da zum Ausschreibungszeitpunkt nicht davon auszugehen ist, dass die Bieter bereits Umsatzahlen aus dem Jahr 2020 vorliegen haben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannte Deckungssumme ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen:
Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr: 0,5 Mio. EUR.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf Zulassungsdienstleistungen im Allgemeinen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Geschäftsjahr aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) erforderlich.
Hinweis: Grundlage für die Angabe der Umsätze sind die Jahre 2017, 2018 und 2019, da zum Ausschreibungszeitpunkt nicht davon auszugehen ist, dass die Bieter bereits Umsatzahlen aus dem Jahr 2020 vorliegen haben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Qualitätsmanagement in Ihrem Unternehmen zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen zu machen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes 3 Referenzen über erbrachte Zulassungsdienstleistungen im Allgemeinen, aus den letzten 3 Jahren (2020, 2019, 2018) gefordert.
Das Unternehmen verfügt über ein Qualitätsmanagement, welches gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Das Unternehmen verfügt über ein Informationssicherheitsmanagementsystem, welches gemäß DIN EN ISO 27001 zertifiziert ist oder mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbar ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes 3 Referenzen über erbrachte Zulassungsdienstleistungen im Allgemeinen, aus den letzten 3 Jahren (2020, 2019, 2018) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist aufgrund der Angemessenheit um weitere 2 Kalendertage verlängert,
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
— Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD8ND
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.