Nörvenich Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nörvenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52388
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Adresse des Beschafferprofils: http://www.noervenich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nörvenich Gebäudereinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung mit ca. 9 000 m2 Bodenfläche und ca. 1 800 m2 Glasfläche.
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Gemeinden Nörvenich und Eschweiler über Feld
Unterhalts- und Grundreinigung in dieversen Objekten mit ca. 9 000 m2 Bodenfläche.
Zweimalig um je 12 Monate
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 16.,17. + 19.2.2021 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.2.2021 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 22.2.2021 beim Vergabeportal eingehen.
Glas-und Rahmenreinigung in diversen Objekten
Gemeinden Nörvenich und Eschweiler über Feld
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 1 800 m2 Glasfläche.
Zweimalig um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 16.,17. + 19.2.2021 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen,
Müssen sich bis zum 10.2.2021 für einen der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 22.2.2021 beim Vergabeportal eingehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitgliedder Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der Liste „Zusammenstellung der Unterlagen" geforderten anderen Nachweisvorlegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWRAbkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Spracheeingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen!
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle.
— Gütezeichens RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung oder Zertifizierung gem. EN ISO 9001,
— Bereichsleitung: Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin,
— Objektleitung: Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Berufserfahrung über die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber für mindestens 2 Liegenschaften für mindestens 1 Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss,
— Personalqualifikation
a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr.
— Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Auftraggeber,
— Boden- Glasreinigungsfläche des Objektes,
— Gereinigte Objektarten,
— Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
— Rechnungswert in Euro
Und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich Näheres siehe Vergabeunterlagen
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihreHinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragenbleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand derZuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb derFrist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingangder nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schonvorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 22.2.2021 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgtvon der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste dergeforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis -Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt