Maßnahme Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy; Erstellung eines Grundwassergutachtens
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46487
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy; Erstellung eines Grundwassergutachtens
Der Deichverband Duisburg – Xanten plant die Sanierung der nachfolgend aufgeführten Deichabschnitte zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer. Die Planungen zur Sanierung der Deiche befinden sich derzeit in der Vorplanung.
Aus dieser Veranlassung wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer für die Erstellung eines Grundwassergutachtens gesucht, der die Auswirkungen der Maßnahmen zur Sanierung der Deiche auf alle mit dem Grundwasser zusammenhängenden Aspekte ermittelt und beurteilt.
Wesel-Werrich (Kreis Wesel)
Der Deichverband Duisburg – Xanten plant die Sanierung der nachfolgend aufgeführten Deichabschnitte zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer. Die Planungen zur Sanierung der Deiche befinden sich derzeit in der Vorplanung.
Aus dieser Veranlassung wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer für die Erstellung eines Grundwassergutachtens gesucht, der die Auswirkungen der Maßnahmen zur Sanierung der Deiche auf alle mit dem Grundwasser zusammenhängenden Aspekte ermittelt und beurteilt.
Die Deiche im Projektgebiet wurden teilweise vor Jahrzehnten errichtet und zum Großteil aus heutiger technischer Sicht nicht sachgemäß ertüchtigt und/oder erhöht. Es handelt sich um einen mehr oder minder homogenen, nicht zonierten Deichquerschnitt, der hinsichtlich des erforderlichen Bemessungshochwasserstandes BHQ2004 + 1,00 m bereichsweise Überhöhungen aufweist. Die Deiche wurden aufgrund von Bergsenkungsvorgängen teilweise stark erhöht bzw. überhöht errichtet. Die Bergsenkungen aus bergbaulicher Tätigkeit sind eingetreten bzw. abgeklungen.
Der Projektbereich wurde in vier Abschnitte aufgeteilt:
— Abschnitt 1 „Baerl“,
— Abschnitte 2 „Binsheim“,
— Abschnitt 3 „Orsoy Stadt“,
— Abschnitt 4 „NIAG Hafen“.
Zwischen Abschnitt 1 und 2 liegt der bereits ertüchtigte Abschnitt „Binsheim I. BA“, wo das Regelprofil der Bezirksregierung Düsseldorf hergestellt wurde.
Teilweise nah an den Bestandsdeichen im Hinterland in den Abschnitten 1 und 2 im Binsheimer Feld befinden sich zahlreiche Grundwasserpumpstationen, die zum einen den Grundwasserspiegel im Bergsenkungsbereich absenken und zum anderen auch Wasser für die Wasserversorgung der Stadt Duisburg fördern. Die Brunnenanlagen werden von der WVN und der LINEG betrieben.
Zur Ermittlung der Einflüsse und Auswirkungen der geplanten Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation sowie der Wirksamkeits- und Restriktionsprüfung ist ein numerisches Grundwasserströmungsmodell zu erstellen.
Das Grundwassergutachten soll als Fachbeitrag ein Teil der Genehmigungsunterlagen werden und ist mit den Projektbeteiligten, Behörden, etc. und den Fachplanern abzustimmen. Das Grundwassergutachten muss quantitative, belastbare Aussagen auch zu lokalen Veränderungen im Bereich der grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen ermöglichen.
Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht sind.
Sind mehr als 3 Bewerber geeignet, werden entsprechend nachfolgender Kriterien Punkte vergeben. Nur die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichstand auf Platz 3 werden alle auf Platz 3 liegenden Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Auswahlkriterium 1. „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Gewertet wird der gemittelte des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Gutachten zur Grundwassermodellierung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— 4 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von weniger als [Betrag gelöscht] EUR,
— 8 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR,
— 12 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR,
— 16 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR,
— 20 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
Auswahlkriterium 2. „technische Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung: max. 80 Punkte)
Gewertet werden maximal fünf Referenzen, die die Anforderungen nach III.1.2) TL2 erfüllen. Dabei werden je Referenz wie folgt Punkte vergeben, wenn die Referenz nachfolgend bezeichneten Leistungen umfassen bzw. Eigenschaften aufweisen:
— Grundwasserentnahmen/-fassungen bzw. Grundwasserbewirtschaftung (Polderung) (3 Punkte je Referenz),
— Grundwassermodelle in Bergsenkungsgebieten (2 Punkte je Referenz),
— Bebauung mit Unterkellerung bzw. sonstigen unterirdischen Anlagen, Bauwerke etc. (2 Punkte je Referenz),
— Koppelung mit oberirdischen Gewässer (3 Punkte je Referenz),
— Instationäre Modellierung (3 Punkte je Referenz),
— Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse (2 Punkte je Referenz),
— Bebauung mit Unterkellerung bzw. sonstigen unterirdischen Anlagen, Bauwerke etc. (2 Punkte je Referenz),
— Koppelung mit oberirdischen Gewässer (3 Punkte je Referenz),
— Instationäre Modellierung (3 Punkte je Referenz),
— Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse (2 Punkte je Referenz),
— Erstellung eines Grundwassermonitoringkonzeptes (1 Punkte je Referenz).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist das Teilnahmeformular zu verwenden, das über die unter Ziffer I.3) angegebene Internetadresse abrufbar ist. Auf die ergänzenden Regelungen hierzu unter Ziffer VI.3) (1) wird verwiesen.
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen alle unter Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen – separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die objektiven Teilnahmeregeln für Bewerbergemeinschaften unter Ziffer VI.3) sind zu beachten, insbes. die Pflicht zur Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
Eignungsverleiher (vgl. § 47 VgV): Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen sie alle Erklärungen und Nachweise und sonstige Angaben nach Ziffer III.1.1) einreichen. Zusätzlich müssen sie die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben nach Ziffern III.1.2) und III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien einreichen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die objektiven Teilnahmeregeln für den Einsatz von Eignungsverleihern unter Ziffer VI.3) sind zu beachten, insbes. die Pflicht zur Benennung der Eignungsverleiher und zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher.
Folgende Allgemeine Erklärungen und Nachweise zum Unternehmen sowie zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— PL1: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen der Bewerbung:
Jedes Unternehmen, dass das Teilnahmeformular ausfüllt hat an der hierfür vorgesehenen Stelle im Formular anzugeben, ob es im Rahmen der Bewerbung als (Einzel)Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher beteiligt ist.
— PL2: Angaben zum eigenen Unternehmen:
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
— PL3: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben.
— PL4: Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A,
— PL5: Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
— PL6: Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Fehlende Nachweise und Erklärungen, die unter Ziffer III.1.1) gefordert werden, können vom Auftraggeber unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen nachgefordert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen nachgefordert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
WL1: Umsatzzahlen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Gutachten zur Grundwassermodellierung). Es ist das Teilnahmeformular zu verwenden.
WL2: Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung:
Aktueller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Die Anforderung nach III.1.2) WL2 ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen nachgefordert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
TL1: Mitarbeiterzahlen
1. Eigenerklärung zur Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt sowie aufgeteilt nach Mitarbeitern im Verwaltungsbereich, technischem Leitungspersonal, Ingenieuren, sonstige Bereiche. Es ist das Teilnahmeformular zu verwenden.
TL2: Referenzen
a) Eigenerklärung über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten l0 Jahren betreffend der Erstellung von Grundwassergutachten, welche auf selbst erstellten Grundwassermodellen basieren, im Zusammenhang mit Deichsanierungs- und Deichneubauprojekten nach DIN 19712 oder Hochwasserrückhaltebecken, Polder oder Hochwasserrückhalteräumen nach DIN 19700-12. Anstelle der genannten DIN-Normen genügen auch gleichwertige Normen und Regelwerke aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, welche sowohl die temporäre hydraulische Beaufschlagung von Grundwasser während Hochwasserereignissen, als auch langfristige Auswirkungen der Hochwasserschutzmaßnahmen auf die Grundwasserfließverhältnisse beinhalten. Die Referenzen müssen Gewässer 1. Ordnung betreffen. Das Projekt muss hinsichtlich der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundwassermodellierung abgeschlossen sein und die Unterlagen zum Grundwasser, z. B. als Fachbeitrag „Grundwasser“ oder als eigenständiges Gutachten als Bestandteil eines Genehmigungsantrags eingereicht worden sein.
b) Zu den Referenzen nach III.1.3) TL2 sind jeweils Angaben erforderlich, ob die Referenz folgende Leistungen zum Gegenstand hatte bzw. folgende Eigenschaften aufweist:
— Grundwasserentnahmen/-fassungen bzw. Grundwasserbewirtschaftung (Polderung),
— Grundwassermodelle in Bergsenkungsgebieten,
— Bebauung mit Unterkellerung bzw. sonstigen unterirdischen Anlagen, Bauwerke etc,
— Koppelung mit oberirdischen Gewässer,
— Instationäre Modellierung,
— Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse,
— Erstellung eines Grundwassermonitoringkonzeptes.
Auch für die Angaben zu Referenzen nach III.1.2) TL2 ist das Teilnahmeformular zu verwenden.
Es sind je Unternehmen insgesamt möglichst nicht mehr als 5 besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit bzw. Nichterfüllung der Mindestanforderungen) soll abgesehen werden.
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die die Anforderung nach III.1.3) TL2 a) erfüllen. Jede der drei Referenzen muss sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Es erfolgt keine kumulierte Betrachtung. Die Angaben nach III.1.3) TL2 b) sind für jede benannte Referenz zu machen. Das Vorliegen der zusätzlichen Eigenschaft der Referenz nach III.1.3) TL2 b) ist keine Mindestanforderung.
— Mit Angebotsabgabe: Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung,
— Mit Angebotsabgabe: Bestätigung der Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektive Teilnahmeregeln- und Kriterien:
1. Verwendung des vorgegebenen Teilnahmeformulars
Es wird ein Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeformulars unter Beachtung der Ausfüllhinweise im Teilnahmeformular zu erfolgen. Insbes. auch für die nachfolgend geforderten Erklärungen OT1 bis OT4 sind die Vordrucke im Teilnahmeformular zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Sofern nachfolgend unter Ziffern (3) bis (4) der Begriff „Bewerber“ verwendet wird, gilt die Vorgabe gleichfalls für Bewerbergemeinschaften.
2. Regelungen für Bewerbergemeinschaften (vgl. § 43 Abs. 2, 3 VgV, § 53 Abs. 9 VgV):
OT1: Bewerbergemeinschaftserklärung:
Für den Fall der Eingehung einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist zwingend von jedem Mitglied der BG eine BG-Erklärung einzureichen. Die Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben:
— Kurzbezeichnung der BG,
— Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der BG,
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG,
— Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
— Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Bietergemeinschaften in der 2. Stufe des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) sind nur in der Zusammensetzung zulässig, in der auf der 1. Stufe des Verfahrens (Bewerbung/Teilnahmeantrag) bereits die Eingehung einer Bewerbergemeinschaft erklärt wurde.
3. Regelungen zum Einsatz von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV)
Ein Bewerber kann Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung einsetzen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als „Eignungsverleiher“. Hierzu zählen auch konzernangehörige /-verbundene Unternehmen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (vgl. Ziffer III.1.2)) dieser Bekanntmachung), so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des Eignungsverleihers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
OT2: Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher:
Der Bewerber hat anzugeben, ob er den Einsatz von Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleihern vorsieht.
Der Bewerber hat – soweit bereits bekannt – die Unterauftragnehmer sowie die von diesen zu erbringenden Tätigkeiten mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Der Bewerber muss zwingend alle Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag benennen. Dabei ist/sind der/die Eignungsnachweis(e) gem. Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung zu benennen, in Bezug auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf den jeweiligen Eignungsverleiher stütz.
OT3: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Für den Fall der Eignungsleihe ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird.
4. Verarbeitung personenbezogener Daten:
OT4: Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 DSG NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ sowie der Vordruck für eine Eigenerklärung ist dem Teilnehmeformular beigeifügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
5) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html