Schülerbeförderung 2020 – Rückversetzung Referenznummer der Bekanntmachung: L063/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung 2020 – Rückversetzung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und den einzelnen Losen.
Max-Wittmann-Schule Linie 1 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 2 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 3 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 4 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 5 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 6 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Max-Wittmann-Schule Linie 7 G
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen, die aus pädagogischen Gründen nicht am Öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Bitte beachten Sie die besonderen Beförderungsbedingungen zu den Linien der Max-Wittmann-Schule.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Helmut-Körnig-Halle
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen von verschiedenen Schulen der Stadt Dortmund zur Helmut-Körnig-Halle.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Sportfahrten für das Goethe-Gymnasium
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen (Sportfahrten) für das Goethe-Gymnasium.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Konrad-von-der-Mark Schule
Dortmund
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Sportfahrten Gymnasium an der Schweizer Allee
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen vom Gymnasium an der Schweizer Allee zur Turnhalle des Immanuel-Kant-Gymnasiums (Sportfahrten).
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Sportfahrten Goethe-Gymnasium
Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schüler*innen vom Goethe-Gymnasium zur Sporthalle der Johann-Gutenberg-Realschule (Sportfahrten).
Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis, der sich aus den Einzelfahrpreisen und der Anzahl der Fahrten ergibt.
Für Anbieter, welche einen modernen Fahrzeugbestand mit aktueller Abgasreinigungstechnik vorhalten, ist ein Wertungsvorteil vorgesehen.
Die Wertung wird wie folgt durchgeführt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm III mit entsprechenden zusätzlichen Filtern oder Euronorm IV)
Euronorm V: Wertungsvorteil 0,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose
Euronorm VI: Wertungsvorteil 1,5 % auf die Gesamtsumme der einzelnen Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 1 G
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 2 G
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 3 G
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 4 G
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 5 G
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 6 G
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Wittmann-Schule Linie 7 G
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Helmut-Körnig-Halle
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportfahrten für das Goethe-Gymnasium
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konrad-von-der-Mark Schule
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportfahrten Gymnasium an der Schweizer Allee
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportfahrten Goethe-Gymnasium
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aktenzeichen: L063/20 (Rückversetzung)
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006 -Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYT75.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland