139-2020 – Stufe 2 – Erstangebotsphase, Stadtteilmanagement für den Stadtteil Wiesdorf im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Leverkusen-Wiesdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 139-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
139-2020 – Stufe 2 – Erstangebotsphase, Stadtteilmanagement für den Stadtteil Wiesdorf im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Leverkusen-Wiesdorf
Stadtteilmanagement für den Stadtteil Wiesdorf im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Leverkusen-Wiesdorf Stadtteilmanagementleistungen – Initiierung, Management, Steuerung und Begleitung von Projekten und Maßnahmen.
Leverkusen-Wiesdorf Das Büro des Stadtteilmanagements wird im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf eingerichtet. Der genaue Ort steht derzeit noch nicht fest.
Die Stärkung der Funktionsvielfalt ist im Integrierten Handlungskonzept Leverkusen-Wiesdorf als Leitbild formuliert und spiegelt sich in der Gesamtmaßnahme mit all ihren Einzelprojekten wider. Aktivitäten aus dem Bereich Einzelhandel und Gewerbe, Wohnen, Städtebau, Gemeinbedarf, Verkehr und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts verdeutlichen die vielfältigen Aufgabenfelder in Wiesdorf. Die hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekte werden zu einer Erneuerung, Stärkung und Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Um den Prozess und die Aktivitäten initiieren, managen und steuern zu können und zur Unterstützung bei der Umsetzung der Projekte und Maßnahmen bedarf es für eine begrenzte Zeit professioneller Management- und Steuerungsinstrumente, die einen besonderen Entwicklungsimpuls in den Stadtteil geben.
Das Stadtteilmanagement wird erster und ständiger Ansprechpartner sowie Vermittler in Fragen rund um den Stadtteilerneuerungsprozess von Leverkusen-Wiesdorf für alle Akteure im Stadtteil sein. Dabei soll es Aktivitäten in den einzelnen Maßnahmen koordinieren, organisieren und moderieren. Zudem wird es die wirtschaftlichen und einzelhandelsrelevanten Investitionen im Rahmen der Gesamtmaßnahme begleiten sowie diesbezügliche Projekte, Aktivitäten und Maßnahmen initiieren und koordinieren, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Innenstadt. Darüber hinaus gehören die Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger, der lokalen Akteure und der Öffentlichkeit und die Verstetigung der verschiedenen Partizipationsprozesse zu den weiteren Aufgaben des Stadtteilmanagements. Die Hauptaufgaben des Stadtteilmanagements im Rahmen der Stadtteilerneuerung von Wiesdorf umfassen somit die Begleitung der Gesamtmaßnahme und die Kommunikation des Prozesses nach Innen und Außen.
Gemäß Zuwendungsbescheid ist eine Projektlaufzeit von 4 Jahren bis Ende 2024 vorgesehen. Bei Bedarf kann zu gegebenem Zeitpunkt in Rücksprache und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeber über eine Verlängerungsoption verhandelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtteilmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YTJG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.