Montageversicherung mit Montage-BU-Versicherung für die Modernisierung der GuD Anlage HKW-Nord der Stadtwerke Bonn

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 711-2330
Fax: +49 228 / 711-2344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E16424777
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E16424777
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Montageversicherung mit Montage-BU-Versicherung für die Modernisierung der GuD Anlage HKW-Nord der Stadtwerke Bonn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Energie – und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (SWB EnW) betreibt am Standort Bonn,

Karlstraße 2-6 das Heizkraftwerk Bonn Nord, das im Zeitraum 2009-2013 von einer reinen Gasturbinenanlage zu einem Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) umgebaut wurde. Ergänzt durch das HKW „Süd“ und das HW Bonn-Hardtberg versorgt die GuD-Anlage „Nord“ die Stadt Bonn mit Strom und Fernwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung. Die SWB EnW nimmt derzeit verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung an dem GuD- Kraftwerk Bonn Nord vor. Die Arbeiten werden dabei in mehreren Losen vergeben.

Im Rahmen der Modernisierung benötigt SWB EnW zur Absicherung des Sach- und Vermögensschaden- Risikos eine Montageversicherung mit Montage-BU-Versicherung (sowie optionaler Erweiterung unter Berücksichtigung verschiedener abgefragter Selbstbehaltsvarianten, vgl. dazu auch Ziff. II.2.7). Das geplante zu versichernde Investitionsvolumen (Sachversicherungssumme) beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515100 Feuerversicherungen
66515200 Vermögensversicherungen
66513200 Bauwesenversicherungen
66510000 Versicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Energie- und Wasserversorgung Bonn Rhein / Sieg GmbH

Karlstraße 2-6

53115 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Umfang der zu versichernden geplanten Modernisierung stellt sich wie folgt dar:

— Einsatz einer neuen zusätzlichen Gasturbine (40 MW elektr.) unter Anpassung des vorhandenen Abhitzekessels (und Kombination mit bestehender Dampfturbine),

— Modernisierung der bestehenden Gasturbine mit Neuerrichtung eines nachgeschalteten Abhitzekessels (und Anbindung an o.g. Dampfturbine),

— Anpassung / Neubau aller erforderlichen Nebenanlagen,

— Anpassung / Neubau der notwendigen Baulichkeiten,

— Anpassung der Turbogruppe 4 (Dampfturbosatz) zur Verarbeitung des Dampfs aus der MVA Bonn (ab 2023). Folgender grober Zeitplan für die Modernisierungsmaßnahme ist vorgesehen:

— Beginn der Montagearbeiten vor Ort – ab 06/2021

— Beginn der Inbetriebsetzung aller Anlagenkomponenten – ab 10/2023

— Übernahme in den kommerziellen Betrieb – ab 04/2024

Sofern nicht ein Bieter den Zuschlag für die gesamte Versicherungsleistung erhält, sondern der Auftrag an ein Konsortium aus mehreren Versicherern („beteiligte Versicherer“) vergeben wird, agiert der Bieter, der im ersten Teil des Verfahrens (vgl. dazu Ziff. VI.3) dazu ausgewählt wurde, innerhalb des Konsortiums als „führender Versicherer“. Es gilt:

1. Bei Versicherungen, die von mehreren Versicherern gezeichnet worden sind, haften diese stets nur für ihren Anteil und nicht als Gesamtschuldner.

2. Der führende Versicherer ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers (SWB EnW) für alle beteiligten Versicherer des Konsortiums in Empfang zu nehmen.

3. Die vom führenden Versicherer abgegebenen Erklärungen oder mit dem Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen sind für die beteiligten Versicherer verbindlich.

4. Die beteiligten Versicherer verpflichten sich, die Schadenfeststellungen und Berechnungen der Ersatzleistungen des führenden Versicherers ohne weiteres anzuerkennen.

5. Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, gilt Folgendes:

a) Der Versicherungsnehmer (SWB EnW) wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen.

b) Der führende Versicherer ist von den beteiligten Versicherern ermächtigt, alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich der Verfolgung von Regressansprüchen) auch bezüglich ihrer Anteile als Kläger oder Beklagte zu führen. Ein gegen oder vom führenden Versicherer erstrittenes, rechtskräftig gewordenes Urteil wird deshalb von den beteiligten Versicherern als auch für sie verbindlich anerkannt. Das gilt ebenfalls für die mit dem Versicherungsnehmer (SWB EnW) nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche.

c) Falls der Anteil des führenden Versicherers die Berufungssumme oder Revisionsbeschwer nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer (SWB EnW) berechtigt und auf Verlangen des führenden Versicherers verpflichtet, die Klage auf einen zweiten, erforderlichenfalls auf weitere Versicherer auszudehnen, bis diese Summe erreicht ist. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so gilt Nr. 5 b) Satz 2 nicht.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die angegebene Laufzeit orientiert sich an den Bauzeiten nach derzeitigem Stand. Die Vertragsunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Weitere Einzelheiten zu den möglichen Vertragsverlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Die Versicherungssumme für Betriebsunterbrechungen im Rahmen der Montage-BU-Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Im Rahmen der Option ist in der Angebotsphase eine um [Betrag gelöscht] EUR erhöhte Versicherungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR anzubieten. Ob die Option beauftragt wird, entscheidet SWB EnW mit Erteilung des Zuschlags.

2. Im Rahmen der Angebotsphase ist zudem eine „Extended Maintenance“ als Erweiterung zum angefragten Versicherungsumfang anzubieten. Während dieser Maintenance-Periode (= Garantiezeit gemäß Deklaration) leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen,

— die vom Versicherungsnehmer oder den versicherten Unternehmen im Verlauf von auszuführenden Handlungen (wie zum Beispiel Einarbeitung des Bestellerpersonals, Betriebsaufsicht) oder Wartungsarbeiten verursacht werden. Voraussetzung ist, dass diese Handlungen oder Arbeiten zur Erfüllung der liefervertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Versicherten durchgeführt werden und dass sie für Schäden aus diesen Handlungen oder Arbeiten haften,

— deren Ursache auf der Baustelle während der versicherten Montage- und Erprobungszeit gelegt wurde, also vor Ausfertigung des Abnahmezertifikates, und für die die Versicherten laut Liefervertrag zu haften haben.

3. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind zudem verschiedene Optionen zu Selbstbehalten anzubieten. Weitere Einzelheiten zu den Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Es kann ein Angebot für 100 % des Risikos oder ein Angebot lediglich für einen prozentualen Anteil des Risikos abgegeben werden. Die Bieter haben mit der Abgabe des Angebots mitzuteilen, auf welchen Anteil des zu versichernden Risikos sie bieten und ob sie bereit sind, als sog. „führender Versicherer“ die Vertragsabwicklung zu übernehmen. Als führende Versicherer kommen nur Bieter in Betracht, welche auf mindestens 20 % des zu versichernden Risikos bieten.

2. Zunächst ist lediglich mit den ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Angebot abgegeben haben und nach der Auswertung der Erstangebote entsprechend den Zuschlagskriterien als „führende Versicherer“ in Betracht kommen, ein Verhandlungsgespräch geplant. In dem Verhandlungsgespräch werden Fragen technischer, rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Diese Bieter werden (für den Fall der Durchführung von Verhandlungen) dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die Bieter zur Erstellung ihrer endgültigen Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit denjenigen Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote anhand der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen (schrittweise Verringerung im Sinne von Ziff. IV.1.4). Die nicht für die Verhandlungen ausgewählten Bieter werden zurückgestellt. Weitere Einzelheiten zum Auswahlmechanismus enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

3. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs zu ändern.

4. Sobald der „führende Versicherer“ im Rahmen der vorstehend dargestellten Verhandlungen gefunden werden konnte, wird den verbliebenen Bietern – auch denen, die nicht als führende Versicherer in Betracht kommen – für den Fall, dass der „führende Versicherer“' nicht das gesamte Risiko allein übernehmen sollte, angeboten werden, ein neues Angebot über einen gewissen Prozentsatz des zu versichernden Risikos zu den vertraglichen Bedingungen abzugeben, welche mit dem führenden Versicherer ausgehandelt wurden.

Die Reihenfolge der anzufragenden Bieter richtet sich nach dem Ranking der Angebotsauswertung vor den Verhandlungsgesprächen. Änderungen der Vertragsbedingungen sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

5. Sollte der letztplatzierte potentiell zum Zug kommende Bieter ein Angebot auf mehr Prozentpunkte abgegeben haben, als nach Vergabe der vorhergehenden Angebote noch übrig sind, erhält er den Zuschlag nur auf die verbleibenden Prozentpunkte und ist dann auch hinsichtlich dieses geringeren Anteils verpflichtet, den Vertrag zu einer entsprechend anteiligen Prämie zu erfüllen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt grundsätzlich auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

1. Formblatt TW 1: Erklärungen des Bewerbers 2. Formblatt TW 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) 3. Formblatt TW 3: Antiterrorerklärung 4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) 5. Formblatt TW 4: Eigenerklärung über die Zulassung als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach dem VAG Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Formblatt TW 5: Eigenerklärung zum Umsatz (Gesamtumsatz des Unternehmens und spezifischer Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Leistungsbereich Montageversicherungen; jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren).

2. Nachweis eines Ratings von „Standard & Poor's“, „Fitch“ oder „Moody's“.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2. Für das vorgelegte Rating gilt: Kein einziges langfristiges Kreditrating darf niedriger als BBB+ und Baa1 sein (BBB+ von entweder Standard & Poor's oder Fitch und/oder Baa1 von Moody's).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2. Für das vorgelegte Rating gilt: Kein einziges langfristiges Kreditrating darf niedriger als BBB+ und Baa1 sein (BBB+ von entweder Standard & Poor's oder Fitch und/oder Baa1 von Moody's).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Formblatt TW 6: Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen. Es sind Referenzen über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Referenz gilt ein Versicherungsabschluss über eine vergleichbare Montage- und Montage-BU-Versicherung (Führung oder Beteiligung) im Kraftwerksbereich im Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.12.2020. Referenzangaben werden von SWB EnW vertraulich behandelt.

2. Formblatt TW 7: Eigenerklärung Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, inkl. Angabe des deutschsprachigen Personals im Underwriting und in der Schadenregulierung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllt. Zu 1. Die Gesamtprämie muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllt. Zu 1. Die Gesamtprämie muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Die Bieter haben mit Ihrem späteren Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Vergabemindestlohns abzugeben. Das dafür zur Verfügung gestellte Formblatt ist zwingend zu verwenden.

2. Der Bieter (spätere Auftragnehmer) hat bestimmte kritische Aufgaben (Schadenregulierung, Vertragsbearbeitung, Underwriting und Risikotragung) entsprechend § 47 Abs. 5 SektVO selbst auszuführen. Weitere Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/02/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline [removed]. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über die unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse zur Vergabeplattform.

2. Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bewerberfragen und Antworten auf Bewerberfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport.

3. Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse innerhalb der jeweils vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die erklärende Person ist anzugeben.

5. Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bereitstellung von Elektrizität und Fernwärme. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB; SektVO) noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sollen Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der SektVO wie ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der SektVO. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.

6. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, wobei die Termine für die weiteren Stufen gemäß Ziff. II.2.14 mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden. Die Vergabeunterlagen werden voraussichtlich am 23.2.2021 an die ausgewählten Bieter übersandt.

7. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihr angemessen erscheinender Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.

8. Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Mündliche/ telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bewerberfragen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Frist der Abgabe des Teilnahmeantrages beantwortet. Bitte richten Sie deswegen Ihre Fragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags. Antworten werden grundsätzlich an alle Bewerber weitergeleitet.

9. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.

10. Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben, der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, des Staates in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen vergleichbare Unterlagen vorzulegen.

11. Die endgültigen Vergabeunterlagen werden vollständig erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Zuvor erhalten die Interessenten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zum Teil Entwurfsfassungen der Vergabeunterlagen.

12. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.

13. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.

Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Angebotsphase und Verhandlungen bleiben vorbehalten.

14. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln.

15. Zu Ziff. II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind zulässig. Der Auftraggeber behält sich den späteren Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten vor. Einzelheiten dazu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

16. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Telefon: +49 2287020
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der EnW haben und das GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax +49 221-147 2889.

Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegenheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2021

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