Erschließung Gewebegebiet Hämmer II, Menden – Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: GE Hämmer II - 2 BA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Gewebegebiet Hämmer II, Menden – Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
Menden
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
2. Darüber hinaus ist projektbezogen von allen Bietern eine Eigenerklärung vorzulegen, dass dass der Umsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre durchschnittlich pro Jahr jeweils mind. 10,00 Mio. EUR (netto) betrug. Diese Erklärung ist auch von Bietern vorzulegen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
Darüber hinaus ist projektbezogen von allen Bietern eine Eigenerklärung vorzulegen, dass dass der Umsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre durchschnittlich pro Jahr jeweils mind. 10,00 Mio. EUR (netto) betrug. Diese Erklärung ist auch von Bietern vorzulegen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine Untergliederung nach Lohngruppen der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ist beizufügen,
— Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis).
2. (a) Darüber hinaus ist projektbezogen von allen Bietern eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Anzahl der durchschnittlichen festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2018-2020) bei mind. 100 Mitarbeitern lag. Diese Erklärung ist auch von Bietern vorzulegen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
(b) Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern nachfolgende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (Leistungszeit: seit Dezember 2015) nachzuweisen:
— 1 Referenzprojekt in dem Erdaushubarbeiten mit einer Bodenbewegung von mind. 10 000 m3 erbracht wurden,
— 1 Referenzprojekt in dem Kanalbauarbeiten in einer Tiefe von mind. 5 m und mit einer Rohrverlegung (Durchmesser: mind. 1 200 mm) von mind. 500 m erbracht wurden,
— 1 Referenprojekt im Straßenbau mit mind. 8 000 qm Straßenfläche.
Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
2. (a) Darüber hinaus ist projektbezogen von allen Bietern eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Anzahl der durchschnittlichen festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2018-2020) bei mind. 100 Mitarbeitern lag. Diese Erklärung ist auch von Bietern vorzulegen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
(b) Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern nachfolgende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (Leistungszeit: seit Dezember 2015) nachzuweisen:
— 1 Referenzprojekt in dem Erdaushubarbeiten mit einer Bodenbewegung von mind. 10 000 m3 erbracht wurden,
— 1 Referenzprojekt in dem Kanalbauarbeiten in einer Tiefe von mind. 5 m und mit einer Rohrverlegung (Durchmesser: mind. 1 200 mm) von mind. 500 m erbracht wurden,
— 1 Referenprojekt im Straßenbau mit mind. 8 000 qm Straßenfläche.
Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Menden, siehe Kontaktstelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch im Projektraum auf dem genutzten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E58159424.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.