Kernsanierung und Erweiterung Rathaus Siegburg: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV01/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kernsanierung und Erweiterung Rathaus Siegburg: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schadstoffsanierung
Das Rathaus Siegburg soll regeneriert werden. Hierzu sollen die 3 Gebäudeteile komplett entkernt, schadstoffsaniert sowie bis auf die Stahlbetonausfachungen und Böden rückgebaut werden.
Rathaus der Stadt Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg
Bei dem von der Entkernung und Sanierung betroffenen Gebäude handelt es sich um das Rathaus der Kreisstadt Siegburg. Dieses befindet sich auf dem Grundstück Nogenter Platz 10 in 53721 Siegburg. Die Regenerationsarbeiten betreffen alle 3 Bauteile des Gebäudes (BT A, BT B,BT C) und umfassen die Entkernung, Schadstoffsanierung und den Rückbau bis auf die Stahlbetonausfachungen sowie Böden.
Gebäudekenngrößen:
— NRF: ca. 9 127 m2,
— KGF: ca. 1 961 m2,
— BGF: ca. 11 089 m2,
— BRI: ca. 38 667 m3.
Zusätzliche Leistungen für Betonbohren und Betonsägen auf besondere Anordnung des Auftraggebes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachzuweisender Mindestumsatz: 4 Mio. EUR (netto) je Geschäftsjahr. Bei Bietergemeinschaften wird addiert.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Nachzuweisender Mindestumsatz: 4 Mio. EUR (netto) je Geschäftsjahr gemäß Ziffer 1.2 für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019).
1. Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Anlage 3)
Der nach der TRGS 519 vorgeschriebene Aufsichtsführende muss im Besitz der Anlage 3 der TRGS 519 sein und ständig vor Ort sein, wenn Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbest (95 % der Asbestsanierung des BV) stattfinden.
2 Nachweis der Zulassung nach Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4 GefStoffV
Die ausführende Firma muss eine Zulassung für schwach gebundenen Asbest nach der Gefahrstoffverordnung vorweisen können. Sollte der Bieter diese Voraussetzung nicht erfüllen, so muss er mit entsprechenden Subunternehmern arbeiten. Jeder in der Asbestsanierung eingesetzte Subunternehmer muss die Zulassung vorweisen.
3. Sachkunde/Fachkundenachweis gemäß DGUV Regel 101-004/TRGS 524
In den jeweiligen Sanierungsbereichen (Schwarzbereichen) dürfen nur Mitarbeiter der Firma Arbeiten ausführen, die die entsprechende Anmeldung vorgenommen hat.
4. Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (2016 - 2020) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben;
Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als 3 geeignete Referenznachweise vorhanden sein, die insbesondre das Kriterium „Auftragsvolumen" erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.
5. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vorzulegen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen gemäß Ziff. 1.3 aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2016 - 2020) nachzuweisen. Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Sicherheiten, Kautionen:
Vertragserfüllungssicherheit (5 % der Bruttoauftragssumme)
Mängelansprüchesicherheit (3 % der Bruttoabrechnungssumme)
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlich zu den in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot die folgenden Angaben zu einem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html