Umstrukturierung Sekundarschule Tüllinghofer Str. 25, 59348 Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung Sekundarschule Tüllinghofer Str. 25, 59348 Lüdinghausen
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Umstrukturierung der Sekundarschule auf der Tüllinghofer Straße 25 in Lüdinghausen.
Im ersten Bauabschnitt wird eine neue Turnhalle errichtet. Dazu wurden bauseits 2 freiststehende Gebäude, eine Turnhalle mit einem angebautem Wohngebäude und ein Pavillon mit Klassenräumen sowie ein beidseitigangebauter ein Werk- und Toilettentrakt mit Garage abgebrochen.
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf einem derzeitigen Parkplatz. Die Zufahrt zu dem Parkplatz bleibt erhalten und dient vorerst als befestigte Zufahrt zur Baustelle.
Die Baustelle ist über die Tüllinghofer Straße aus Richtung der Bahnhofstraße anzufahren.
Vor der Realschule befindet sich eine Busumfahrung. Dieser Bereich ist zu jeder Zeit freizuhalten.
Lage der Baustelle Bundesland: NRW Stadt/Ort: 59348 Lüdinghausen Straße: Tüllinghofer Straße 25 Geplant ist die Errichtung einer 1-geschossigen Sporthalle mit einem angrenzenden 3-geschossigem Umkleide- und Fachraumtrakt.
Zwischen dem bestehendem Schulgebäude und dem Neubau wird ein 2-geschossiger beidseitig verglaster Verbindungsgang geplant.
Das Gebäude ist als Ortbetonkonstruktion geplant. Das Pultdach der Hallendachkonstruktion besteht aus Leimbindern. Der Hochpunkt des Pultdachs liegt an der Attika des Umkleide- und Fachraumtraktes.
Die Erschließung der Obergeschoße erfolgt über 2 Treppenanlagen.
Lüdinghausen
Installation einer Schließanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schließanlage
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.