Bestandsgebäude Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium Ratingen, Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 255/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandsgebäude Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium Ratingen, Baustelleneinrichtung
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Im Teilprojekt Schule Bestand erfolgt eine umfassende Sanierung mit Umbaumaßnahmen im gesamten Bestandsgebäude. Die Schule wird im Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2
40878 Ratingen
Hauptmassen
— Aufstellung, Umbau und Vorhaltung Bauzaun ca. 280 m,
— Containerstellung, Umbau und Vorhaltung 9 St (2,50 m x 6,0 m) (Aufenthalt AG, Sanitär AG/ ausführende Firmen, Teeküche, Sanität),
— Erstellung und Vorhaltung und Rückbau provisorische Baustraße und Lagerflächen, geschottert ca. 375 m2,
— Staubschutzwände und Absperrwände ca. 560 m2,
— Bauwasseranschluss für 4 Bauabschnitte, Umbau psch,
— Baustrom und Baubeleuchtung für 4 Bauabschnitte, Umbau psch.
Ausführungstermine:
2.BA:
Einrichtung: Ende Dezember 2020 bis Mitte Januar 2021
Vorhaltung: bis Oktober 2021
Rückbau bzw. Umbau für 3.BA.: ab Oktober 2021
3.BA:
Einrichtung: Ende Oktober 2021
Vorhaltung: bis Juli 2022
Rückbau bzw. Umbau für 4.BA.: ab Juli 2022
4.BA:
Einrichtung: Anfang August 2022
Vorhaltung: bis Juli 2023
Rückbau bzw. Umbau für 5.BA.: ab Juli 2023
5.BA:
Einrichtung: August 2023
Vorhaltung: bis Juni 2024
Rückbau: ab Juni 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YTAF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.